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Verbesserungen beim Meister-BAföG beschlossen

Das Bundeskabinett hat eine Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) beschlossen. Dadurch wird das im AFBG geregelte Meister-BAföG ab dem 1. August 2016 deutlich verbessert.

Meister-BAföG neu geregelt

In 41 Handwerksgewerken müssen Existenzgründer vor dem Schritt in die Selbstständigkeit eine Meisterprüfung ablegen. Die hierfür zur Verfügung stehenden Fördermittel wurden deutlich erhöht. So wird der maximale Unterhaltsbeitrag für Alleinstehende von monatlich 697 Euro auf 768 Euro angehoben. Der maximale Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten steigt von 10.226 Euro auf 15.000 Euro. Weitere Sätze, Freibeträge und Zuschussanteile werden ebenfalls erhöht. Zudem schafft der Gesetzentwurf für Bachelorabsolventen einen Zugang zur AFBG-Förderung, wenn Sie zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung machen wollen, so das Bundesbildungsministerium in einer Presseerklärung.

„Von den Verbesserungen werden nicht nur angehende Meister und Meisterinnen profitieren. Zukünftige Erzieher und Erzieherinnen sind mittlerweile die zweitgrößte Gruppe der Geförderten im AFBG. Das Gesetz ist also längst mehr als ein Meister-BAföG“, so Bundesbildungsministerin Wanka.

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Neue Förderung für unternehmerisches Know-how

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt seit Januar neue Fördermittel an Existenzgründer sowie an kleine und mittelständische Unternehmen. Gefördert werden jetzt auch Beratungen und Seminare zur Fachkräftegewinnung und -sicherung, zur Übergabe von Unternehmen, zum Aufbau unternehmensinterner Schutzsysteme gegen Wirtschaftskriminalität und zur besseren Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund.

Geld vom StaatDer Zuschuss zu den Kosten einer Beratung beträgt laut BAFA maximal 1.500 Euro. Es können mehrere Beratungen zu verschiedenen Themen gefördert werden. Den Förderantrag muss das beratene Unternehmen innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratung stellen.

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Zugang zu EU-Fördermitteln soll erleichtet werden

Die EU-Kommission plant ab 2014 einen einfacheren und benutzerfreundlicheren Zugang zu EU-Fördergeldern für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Neben den KMU sollen auch Städte und Regionen, Studenten und Wissenschaftler von den am 8. Februar 2012 vorgeschlagenen 120 Änderungen profitieren.

EU-FördergelderIm Zuge des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für die Jahre 2014 – 2020 hat die EU-Kommission eine Agenda präsentiert, die dem Streben nach nachhaltigem Wirtschaftswachstum dienen soll. Im Vordergrund steht hierbei die Vereinfachung des Zugangs zu den europäischen Fördergeldern durch Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für die Antragsteller. So soll es beispielsweise künftig möglich sein, Fördermittel aus zwei Europäischen Fördertöpfen zu kombinieren und hierbei nur einmal die erforderlichen Formalitäten zu erledigen.

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