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Voraussichtliche Sozialversicherungswerte 2016

Das Bundesarbeitsministerium hat am 07.09.2015 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2016 veröffentlicht. Die in dieser Verordnung festgelegten maßgeblichen Rechengrößen bilden die Berechnungsbasis für die im kommenden Jahr fälligen Sozialversicherungsbeiträge.

Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß angepasst. Da die Einkommensentwicklung in 2014 positiv war (Bundesgebiet + 2,66 Prozent, alte Bundesländer + 2,54 Prozent, neue Bundesländer + 3,39 Prozent) sind auch die Rechengrößen für 2016 angestiegen.

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Handwerker ohne eigenes Werkzeuge sind versicherungspflichtig

Handwerker aufgepasst: Wer über kein eigenes Werkzeug verfügt, welches für seine Arbeit erforderlich ist, „ist grundsätzlich abhängig beschäftigt und damit versicherungspflichtig“. Dies geht aus dem Leitsatz eines Urteils des Landessozialgerichts Bayern (LSG Bayern, 18.11.2014 – 5 R 1071/12) hervor.

Im Streitfall hatte ein Bauunternehmer lediglich drei Mitarbeiter zur Sozialversicherung gemeldet. Die Kernaufgaben seines Unternehmens (Sanierung/Renovierung) ließ er von freien Mitarbeitern/Subunternehmern durchführen. Hierzu stellte der Bauunternehmer die Baustelleneinrichtung und –infrastruktur, Großgeräte (Betonmischer, Stapler usw.) sowie alle Baumaterialien zur Verfügung. Um darzulegen, dass die Mitarbeiter bzw. Subunternehmer selbstständig tätig seien, beantragte der Bauunternehmer die sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellung. Entgegen seiner Auffassung entschied der Sozialversicherungsträger, dass es sich um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse handelte. Hiergegen zog der Unternehmer bis vor das Landessozialgericht (LSG) Bayern.

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Das ändert sich 2015 in der Sozialversicherung

Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung wurden zum Jahreswechsel leicht gesenkt, die zur Pflegeversicherung jedoch angehoben. Im Bereich des Sozialversicherungsrechts wurden – wie in jedem Jahr – die Rechengrößen (wie z. B. Beitragsbemessungsgrenzen, Versicherungspflichtgrenze) der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst.

Krankenversicherungsbeiträge gesenkt – Zusatzbeitrag eingeführt

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Neue Beitragsbemessungsgrenzen 2015 werden im Oktober verabschiedet

In der letzten Woche sind die neuen Beitragsbemessungsgrenzen ans Licht gekommen. Wie es in den Medien einstimmig heißt, werden Besserverdienende im nächsten Jahr mehr zur Kasse gebeten. Allerdings handelt es sich zunächst noch um vorläufige Werte.

Die jedes Jahr neu zu ermittelnde Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welcher Brutto-Einkommensgrenze Beiträge zu den Sozialversicherungen (gesetzliche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) gezahlt werden müssen. Bei den sog. Besser- bzw. Gutverdienenden ist derjenige Anteil beitragsfrei, der über der Bemessungsgrenze liegt. Die Rechengrößen sind für viele Werte in der Sozialversicherung von Bedeutung, so z. B. auch für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung.

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Aktuelle Beitragssätze zu den Sozialversicherungen 2014

Die von Unternehmern und Angestellten anteilig zu tragenden Beitragssätze zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung verändern sich mit dem Jahreswechsel nicht. Auch die Beiträge zur Rentenversicherung bleiben trotz anderslautender Meldungen auf dem Niveau des Vorjahres.

Der Rentenversicherungsbeitrag hätte in 2014 aufgrund gesetzlicher Regelungen auf 18,3 Prozent sinken müssen. Die neue Bundesregierung hat allerdings noch im letzten Jahr das sogenannte Beitragssatzgesetz 2014 in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, das eine Anpassung des Rentenversicherungssatzes verhindern soll. Begründet wird die Einfrierung des Beitragssatzes durch die geplante Mütterrente sowie die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren. Hierdurch entsteht in der Rentenversicherung ein hoher finanzieller Mehraufwand.

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Beschäftigung von Familienangehörigen hält bei Betriebsprüfung oft nicht stand

Gerade bei Existenzgründern ist es üblich, dass Familienangehörige im Unternehmen beschäftigt werden. Diese familieninternen Beschäftigungsverhältnisse werden allerdings von den Behörden besonders kritisch überprüft. So entschied das Finanzgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil, dass ein Unternehmer die Lohnkosten seiner Frau nicht als Betriebsausgaben geltend machen konnte, weil das Arbeitsverhältnis einem Vergleich mit gängigen Arbeitsverträgen nicht stand hielt (Az.: 9 K 2351/12 E).

Ein Zahnarzt hatte seine Frau für die Erledigung von Büroarbeiten angestellt. Die Arbeitszeit betrug laut Arbeitsvertrag 45 Stunden in Monat. Die Arbeit erfolgte zu unregelmäßigen Zeiten und von zu Hause aus. Bei einer Betriebsprüfung wurde das Arbeitsverhältnis nicht anerkannt, da weder eine konkrete Arbeitszeit festgelegt war noch ein Stundenzettel geführt wurde. Die Folge war, dass die Lohn- und Sozialversicherungskosten der Ehefrau steuerlich nicht anerkannt wurden. Die gegen diese Entscheidung eingelegte Klage war erfolglos.

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Neue Beitragsbemessungsgrenzen 2014

Die ersten Werte der ab 2014 geltenden neuen Einkommensgrenzen in der Sozialversicherung gehen durch die Presselandschaft. Danach werden sowohl die Versicherungspflicht- als auch die Beitragsbemessungsgrenze angehoben. Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wird dadurch erschwert, gleichzeitig müssen Gutverdiener etwas mehr in die Sozialversicherung zahlen.

Die jedes Jahr neu zu ermittelnde Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welcher Brutto-Einkommensgrenze Beiträge zu den Sozialversicherungen (gesetzliche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) gezahlt werden müssen. Bei den sog. Besser- bzw. Gutverdienenden ist derjenige Anteil beitragsfrei, der über der Bemessungsgrenze liegt. Die Rechengrößen sind für viele Werte in der Sozialversicherung von Bedeutung, so z. B. auch für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung.

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