Facebook-Fanpages für Unternehmen bleiben zulässig
Das Verwaltungsgericht Schleswig (VG) hat in mehreren Urteilen entschieden, dass Unternehmen Facebook-Fanpages zu Kommunikations- und Vertriebszwecken nutzen können (Az.: 8 A 218/11, 8 A 14/12, 8 A 37/12). Geklagt hatte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Es war der Auffassung, dass die Facebook-Datenverarbeitung nicht mit deutschem Datenschutzrecht vereinbar sei.
Das ULD hatte mehrere schleswig-holsteinische Unternehmen angewiesen, Ihre Facebook-Fanpages zu deaktivieren. Das ULD hatte diese Anordnung damit begründet, dass die Erfassung von Daten der Besucher der Seite durch Facebook gegen Vorschriften des Datenschutzes verstoße. Gegen die Deaktivierungs-Anordnung hatten drei Unternehmen geklagt.