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Facebook-Fanpages für Unternehmen bleiben zulässig

Das Verwaltungsgericht Schleswig (VG) hat in mehreren Urteilen entschieden, dass Unternehmen Facebook-Fanpages zu Kommunikations- und Vertriebszwecken nutzen können (Az.: 8 A 218/11, 8 A 14/12, 8 A 37/12). Geklagt hatte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Es war der Auffassung, dass die Facebook-Datenverarbeitung nicht mit deutschem Datenschutzrecht vereinbar sei.

Das ULD hatte mehrere schleswig-holsteinische Unternehmen angewiesen, Ihre Facebook-Fanpages zu deaktivieren. Das ULD hatte diese Anordnung damit begründet, dass die Erfassung von Daten der Besucher der Seite durch Facebook gegen Vorschriften des Datenschutzes verstoße. Gegen die Deaktivierungs-Anordnung hatten drei Unternehmen geklagt.

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Impressum bei Facebook muss richtig betitelt sein

Facebook-Seiten, die zu Marketingzwecken genutzt werden, müssen laut gängiger Rechtsprechung über ein Impressum verfügen. Dieses Impressum darf sich allerdings nicht hinter dem Link „Info“ verbergen, so das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) in einem aktuellen Urteil (Az.: I-20 U 75/13).

Ein Schlüsseldienstunternehmen warb mit einer Facebook-Seite für seine Dienstleistungen. Die Seite enthielt kein unmittelbares Impressum, sondern nur einen Link mit dem Titel „Info“, über den die Impressumsangaben erreicht werden konnten. Gegen diese vermeintlich irreführende Angabe klagte ein Konkurrenzunternehmen auf Unterlassung.

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