Können Selbstständige ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?
Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer können immer nur dann von der Einkommensteuer abgesetzt werden, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das kann auch der Fall sein, wenn es in den Betriebsräumen eines Selbstständigen einen Schreibtischarbeitsplatz gibt, wie ein Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt (Az.: III R 9/16).
Ein selbstständiger Logopäde war in zwei Praxen in angemieteten Räumen tätig. Genutzt wurden die Räume weit überwiegend von seinen vier Angestellten. Für die anfallenden Verwaltungsarbeiten nutzte er daher ein häusliches Arbeitszimmer, das er auch steuerlich geltend machte. Den Abzug wollte das Finanzamt jedoch nicht anerkennen.