Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt seit Januar neue Fördermittel an Existenzgründer sowie…
Verbesserungen beim Meister-BAföG beschlossen
Das Bundeskabinett hat eine Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) beschlossen. Dadurch wird das im AFBG geregelte Meister-BAföG ab dem 1. August 2016 deutlich verbessert.
Meister-BAföG neu geregelt
In 41 Handwerksgewerken müssen Existenzgründer vor dem Schritt in die Selbstständigkeit eine Meisterprüfung ablegen. Die hierfür zur Verfügung stehenden Fördermittel wurden deutlich erhöht. So wird der maximale Unterhaltsbeitrag für Alleinstehende von monatlich 697 Euro auf 768 Euro angehoben. Der maximale Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten steigt von 10.226 Euro auf 15.000 Euro. Weitere Sätze, Freibeträge und Zuschussanteile werden ebenfalls erhöht. Zudem schafft der Gesetzentwurf für Bachelorabsolventen einen Zugang zur AFBG-Förderung, wenn Sie zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung machen wollen, so das Bundesbildungsministerium in einer Presseerklärung.
„Von den Verbesserungen werden nicht nur angehende Meister und Meisterinnen profitieren. Zukünftige Erzieher und Erzieherinnen sind mittlerweile die zweitgrößte Gruppe der Geförderten im AFBG. Das Gesetz ist also längst mehr als ein Meister-BAföG“, so Bundesbildungsministerin Wanka.
Mit dem AFBG werden Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Weitere Informationen zum Meister-BAföG finden Sie auf den Internetseiten des Bundesbildungsministeriums.
Weitere Förderprogramme
Neben der Meisterprüfung kann auch die eigentliche Gründung eines Handwerksbetriebs gefördert werden. Hierfür haben einige Bundesländer – wie z.B. Nordrhein-Westfalen, Berlin und Brandenburg eine sogenannte Meistergründungsprämie aufgelegt. Des Weiteren wird die Existenzgründungsberatung von Handwerksunternehmen durch Kammern und Fachverbände finanziell bezuschusst. Welche Förderprogramme für die Gründung eines Handwerksunternehmens in Frage kommen, können Sie im Kapitel Fördermittel der startothek recherchieren.
Quelle: startothek.de
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