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Gründerförderung durch die Arbeitsagenturen weiterhin auf niedrigem Niveau

Auch im zweiten Quartal waren die Arbeitsagenturen eher zurückhaltend, was die Unterstützung von Arbeitslosen beim Schritt in die Selbstständigkeit angeht. Zwar nahm die Zahl der geförderten Existenzgründer im April deutlich zu. Diese erfreuliche Entwicklung wurde allerdings in den Folgemonat nicht fortgesetzt.

Im zweiten Quartal des Jahres wurden insgesamt 9.980 Anträge auf Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und Leistungen zur Eingliederungen durch die Arbeitsagenturen genehmigt. Damit konnte das Niveau des ersten Quartals, in dem 10.001 Anträge genehmigt wurden, annähernd gehalten werden.

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Dringend gesucht: Unternehmensnachfolger

„Des einen Freud ist des anderen Leid“ – mit dieser alten Weisheit kann die momentane Lage bei der Unternehmensnachfolge beschrieben werden. Die Anzahl der Firmen, die in den nächsten Jahren einen Nachfolger suchen, steigt stetig während die Zahl der Übernahmegründer rückläufig ist.

So hat eine aktuelle Studie von KfW Research ergeben, dass jeder sechste mittelständische Unternehmer in Deutschland plant, bis zum Jahr 2018 sein Unternehmen an einen Nachfolger zu übergeben oder zu verkaufen. Das sind etwa 620.000 Unternehmen mit etwa 4 Mio. Beschäftigten. Vor drei Jahren hatten noch 530.000 Mittelständler von kurzfristig anstehender Nachfolge berichtet.

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Tätowierer müssen Befähigungsnachweise erbringen

Wer sich als Tätowierer selbstständig machen will, kann dies bislang ohne Befähigungsnachweis oder Ausbildungsabschluss tun. Eine einfache Gewerbeanmeldung reicht aus. Der Bundesminister für den gesundheitlichen Verbraucherschutz, Christian Schmidt, will dies nun ändern und das Tätowiergewerbe reglementieren.

„Als Bundesminister für den gesundheitlichen Verbraucherschutz setze ich mich für europaweite Regelungen zu chemischen Stoffen in Tätowiermitteln sowie für Verbesserungen bei der Hygiene ein. Außerdem unterstütze ich die Forderung des Bundesverbandes Tattoo e.V. nach der Einführung von Befähigungsnachweisen. Wer so eine sensible Arbeit macht und damit Einfluss auf die Gesundheit der Verbraucher hat, muss sein Handwerk – nachweisbar – beherrschen. Darüber hinaus ist Aufklärung wichtig. Jeder, der Lust auf ein Tattoo hat, sollte verlässliche Informationen bekommen“, so Schmidt in einer Pressemitteilung.

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Gründungen im Nebenerwerb weiter auf dem Vormarsch

Mehr als 20 Prozent der in den letzten Jahren gegründeten Unternehmen wurden im Nebengewerbe gegründet. Dies ist ein Ergebnis des Mannheimer Gründungspanels 2014, einer Befragung, die alljährlich vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) durchgeführt wird.

Überdurchschnittlich viele Nebenerwerbsgründungen sind in den technologieintensiven Wirtschaftszweigen des verarbeitenden Gewerbes zu beobachten (28 Prozent). Auch bei den nicht-technischen Beratungsdienstleistungen ist die Nebenerwerbsgründung sehr verbreitet (26 Prozent).

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Kindergeld für ihr selbstständig tätiges Kind

Eltern können Anspruch auf Kindergeld für ihr selbstständig tätiges Kind haben. Dies gilt laut einem jüngst veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: III R 9/14) zumindest dann, wenn das Kind unter 21 Jahren alt sowie arbeitsuchend gemeldet ist und die selbstständige Tätigkeit weniger als 15 Wochenstunden umfasst.

Eltern hatten für ihre Tochter, die als selbstständige Kosmetikerin tätig war, über fast zwei Jahre Kindergeld erhalten. Als die zuständige Familienkasse von der Selbstständigkeit erfuhr, hob sie die Festsetzung auf und forderte das Kindergeld zurück. Gegen diese Entscheidung klagten die Eltern der Kosmetikerin.

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Wichtige Änderungen bei der Künstlersozialabgabe

Existenzgründer investieren gerade zu Beginn ihrer Selbstständigkeit viel Geld in die Werbung (z. B. Erstellung einer Internet-Präsenz, Werbeflyer). Beauftragt der Gründer einen externen Anbieter mit diesen Aufgaben, kann es sein, dass er Künstlersozialabgaben an die Künstlersozialversicherung zahlen muss. Die Regelungen hierzu sind seit Jahresbeginn durch das Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz (KSAStabG) konkretisiert worden.

Das neue Gesetz führt zum ersten Mal eine Bagatellgrenze ein. So muss ein Existenzgründer keine Künstlersozialabgaben zahlen, wenn er pro Kalenderjahr Aufträge von weniger als 450 Euro an selbstständige Einzelunternehmer – z. B. Grafiker, Web-Designer, Journalisten – vergibt. Beauftragt der Gründer hingegen eine Firma – deren Angestellte die Werbung erstellen – wird keine Künstlersozialabgabe fällig. Dies liegt daran, dass angestellte Publizisten bereits über die Firma sozialversichert sind.

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Die wirtschaftliche Bedeutung von Startups wächst

Die in der letzten Woche vorgestellte Studie „Deutscher Startup Monitor 2014“ macht deutlich, dass Startups in Deutschland eine zunehmend wichtige Rolle für Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Gesellschaft spielen. Messbare Impulse gibt es vor allem bei Beschäftigungswachstum. So wollen Startups in den kommenden 12 Monaten im Schnitt 10 neue Mitarbeiter einstellen.

Für die Studie hat der Bundesverband Deutsche Start-ups in Zusammenarbeit mit der Beratungsgesellschaft KPMG knapp 900 Gründer in der Startupszene befragt. Erstmalig enthält die Umfrage auch regionale Ergebnisse. Die wichtigsten Aspekte haben wir für Sie kurz zusammengefasst:

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Koalitionsvertrag verspricht bessere Zeiten für Gründer

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und der SPD wurde inzwischen von beiden Seiten verabschiedet. Die Koalitionspartner versprechen darin deutliche Verbesserungen für Existenzgründer und Selbstständige, vor allem im Bereich der Gründungsförderung.

Bereits unter Punkt 1 des Vertrages mit dem Titel „Wachstum, Innovation und Wohlstand“ nehmen die Koalitionsparteien Stellung zum Thema Existenzgründung: „Unser Land braucht eine ‘Neue Gründerzeit’. Wir wollen Unternehmertum und Gründergeist stärken und zu mehr gesellschaftlicher Anerkennung verhelfen. Wir werden die Rahmenbedingungen für Innovationen und Investitionen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen verbessern.”

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Neue Regelsätze für Empfänger von ALG II (Hartz IV)

Im Rahmen seiner Sitzung vom 11.10.2013 hat der Bundesrat der Erhöhung der Regelsätze für die rund 6,1 Millionen Empfänger von Hartz IV-Leistungen zugestimmt. Die Regelbedarfsstufen werden ab Januar 2014 um 2,27 Prozent angehoben, sodass es beispielsweise für Alleinstehende monatlich neun Euro mehr als bisher geben wird.

Laut Gesetz müssen die Regelsätze jedes Jahr überprüft und fortgeschrieben werden. Die nunmehr beschlossene Erhöhung von 2,27 Prozent ist angepasst an die aktuelle Entwicklung von Preisen und Nettolöhnen und gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Hieraus ergeben sich folgende monatliche Regelsätze für das Jahr 2014:

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