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Vorzeitiges Abbrechen einer eBay-Auktion kann teuer werden
Bricht ein Verkäufer seine eBay-Auktion grundlos ab, schuldet er demjenigen Schadenersatz, der mit seinem Höchstgebot nicht zum Zuge kommt. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az.: 28 U 199/13).
Eine Gewerbetreibende stellte im September 2011 einen gebrauchten Gabelstapler mit einem Startpreis von einem Euro auf eBay zum Verkauf ein. Während der noch laufenden eBay-Auktion verkaufte der Gewerbetreibende den Gabelstapler für 5.355 Euro anderweitig und brach die Auktion ab. Zu diesem Zeitpunkt lag ein Gebot von 301 Euro vor. Der zum Abbruchzeitpunkt Höchstbietende klagte auf Schadenersatz und hatte Erfolg.
Gebote dürfen nur aus berechtigten, in den eBay-Bestimmungen geregelten Gründen, zurückgenommen werden, so das Gericht. Derartige Gründe lagen im vorliegenden Fall nicht vor. Das Gericht verurteilte die Gewerbetreibende zu Schadenersatz in Höhe von 5.054 Euro (= anderweitig erzielter Verkaufspreis ./. Höchstgebot bei Auktionsabbruch).
Quelle: startothek.de
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