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Das ändert sich im Reisekostenrecht ab 2014

Durch das bereits am 20.2.2013 veröffentlichte Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts wird das Reisekostenrecht mit Wirkung zum 1.1.2014 neu geregelt. Änderungen gibt es in den Bereichen Verpflegungspauschalen, doppelte Haushaltsführung, Dienstreisen sowie der ersten Tätigkeitsstätte.

Verpflegungspauschale

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Impressum bei Facebook muss richtig betitelt sein

Facebook-Seiten, die zu Marketingzwecken genutzt werden, müssen laut gängiger Rechtsprechung über ein Impressum verfügen. Dieses Impressum darf sich allerdings nicht hinter dem Link „Info“ verbergen, so das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) in einem aktuellen Urteil (Az.: I-20 U 75/13).

Ein Schlüsseldienstunternehmen warb mit einer Facebook-Seite für seine Dienstleistungen. Die Seite enthielt kein unmittelbares Impressum, sondern nur einen Link mit dem Titel „Info“, über den die Impressumsangaben erreicht werden konnten. Gegen diese vermeintlich irreführende Angabe klagte ein Konkurrenzunternehmen auf Unterlassung.

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Frühstück im Hotel unterliegt Regelsteuersatz

Hoteliers aufgepasst! Frühstücksleistungen an Hotelgäste werden nicht mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent besteuert, da diese nicht der unmittelbaren Beherbergungsleistung dienen. Das gilt selbst dann, wenn das Frühstück in einem pauschalen Übernachtungspreis inbegriffen ist, entschied der Bundesfinanzhof in einem aktuell veröffentlichten Urteil (Az.: XI R 3/11).

Die Betreiberin eines Hotels bot ihren Gästen ausschließlich Übernachtungen mit Frühstück an. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung verbuchte sie das Frühstück mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent. Das Finanzamt forderte hingegen den Regelsteuersatz von 19 Prozent. Die Hotelbetreiberin berief sich auf den Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung und zog bis vor den Bundesfinanzhof (BFH).

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Neue Regelsätze für Empfänger von ALG II (Hartz IV)

Im Rahmen seiner Sitzung vom 11.10.2013 hat der Bundesrat der Erhöhung der Regelsätze für die rund 6,1 Millionen Empfänger von Hartz IV-Leistungen zugestimmt. Die Regelbedarfsstufen werden ab Januar 2014 um 2,27 Prozent angehoben, sodass es beispielsweise für Alleinstehende monatlich neun Euro mehr als bisher geben wird.

Laut Gesetz müssen die Regelsätze jedes Jahr überprüft und fortgeschrieben werden. Die nunmehr beschlossene Erhöhung von 2,27 Prozent ist angepasst an die aktuelle Entwicklung von Preisen und Nettolöhnen und gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Hieraus ergeben sich folgende monatliche Regelsätze für das Jahr 2014:

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Newsletter-Abmeldung unbedingt beachten

Newsletter sind ein beliebtes Werbemittel für Unternehmen, Kunden über wichtige Neuigkeiten aus den verschiedensten Bereichen zu informieren. Wer sie regelmäßig an die Kundschaft verschickt, muss aber einige Regeln beachten. Insbesondere sind Kunden, die den Bezug nicht mehr wünschen, unbedingt aus dem Verteiler zu nehmen. Ansonsten droht Ungemach, wie ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Landgerichts Braunschweig (Az.: 22 O 66/12) zeigt.

Im Streitfall bezog ein Kunde fünf Jahre lang den Newsletter eines Automobilkonzerns. Da er irgendwann kein Interesse mehr daran hatte, bestellte er den Service über den im Newsletter angegebenen Link ab. Dennoch wurden ihm im nächsten Monat die News erneut zugeschickt. Um seinem Anliegen mehr Bedeutung beizumessen, versuchte er die Abmeldung nochmal und wies den Konzern zusätzlich darauf hin, keinen weiteren Kontakt zu wünschen und ihn komplett aus dem Verteiler zu löschen. Da er trotz allem wieder den Newsletter erhielt, schaltete er die Wettbewerbszentrale ein, die den Autokonzern umgehend abmahnte und zur Abgabe einer so genannten strafbewährten Unterlassungserklärung aufforderte. Der Konzern gab aber nur gegenüber dem Kunden eine einfache Unterlassungserklärung ab, in der er sich selbst eine Vertragsstrafe i. H. v. 7.500 Euro auferlegte. Das reichte der Wettbewerbszentrale aber nicht aus und zog vor Gericht.

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Schlechte Zahlungsmoral nimmt überhand

Mit Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) künftig schneller an ihr Geld kommen. Insbesondere öffentliche Auftraggeber können seit dem 16.03.2013 schneller zur Kasse gebeten werden.

Was lange währt wird endlich gut. Das seit langem von der Europäischen Union geplante und bereits vor zwei Jahren beschlossene Gesetz wurde erforderlich, weil es seit längerer Zeit immer schwieriger für KMU wurde, Forderungen einzuziehen. Insbesondere die schlechte Zahlungsmoral zahlreicher Behörden in Europa nahm langsam Überhand. So sollen allein die italienischen Behörden mit Zahlungen in Höhe von insgesamt 70 Milliarden Euro in Verzug sein.

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Beschäftigung von Familienangehörigen hält bei Betriebsprüfung oft nicht stand

Gerade bei Existenzgründern ist es üblich, dass Familienangehörige im Unternehmen beschäftigt werden. Diese familieninternen Beschäftigungsverhältnisse werden allerdings von den Behörden besonders kritisch überprüft. So entschied das Finanzgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil, dass ein Unternehmer die Lohnkosten seiner Frau nicht als Betriebsausgaben geltend machen konnte, weil das Arbeitsverhältnis einem Vergleich mit gängigen Arbeitsverträgen nicht stand hielt (Az.: 9 K 2351/12 E).

Ein Zahnarzt hatte seine Frau für die Erledigung von Büroarbeiten angestellt. Die Arbeitszeit betrug laut Arbeitsvertrag 45 Stunden in Monat. Die Arbeit erfolgte zu unregelmäßigen Zeiten und von zu Hause aus. Bei einer Betriebsprüfung wurde das Arbeitsverhältnis nicht anerkannt, da weder eine konkrete Arbeitszeit festgelegt war noch ein Stundenzettel geführt wurde. Die Folge war, dass die Lohn- und Sozialversicherungskosten der Ehefrau steuerlich nicht anerkannt wurden. Die gegen diese Entscheidung eingelegte Klage war erfolglos.

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Steuerliche Aufbewahrungsfrist soll verkürzt werden

Im Rahmen seiner Sitzung vom 10.04.2013 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften beschlossen. Diese sehen Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung sowohl für Unternehmen als auch für Bürger und Verwaltung vor. Geplant sind neue Aufbewahrungsfristen für steuerrelevante Dokumente (z. B. Rechnungen, Quittungen etc.) von acht bzw. sieben Jahren.

Nach der derzeit gültigen Abgabenordnung (AO) müssen Unternehmen ihre Geschäftsunterlagen im Regelfall 10 Jahre aufbewahren. Mit dem Beschluss zur Neuregelung soll die Frist nunmehr rückwirkend ab dem Jahr 2013 auf acht und in einem weiteren Schritt ab 2015 auf sieben Jahre verkürzt werden. Laut Bundeswirtschaftsministerim seien allein hierdurch jährliche Einsparungen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro möglich. Gleichzeitig treibe die Bundesregierung damit den Bürokratieabbau weiter voran.

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Nutzung einer Mietwohnung für gewerbliche Zwecke kann zur Kündigung führen

Möchte ein Gründer seine für Wohnzwecke gemietete Wohnung auch für gewerbliche bzw. freiberufliche Tätigkeiten nutzen, sollte er zuvor seinen Mieter um Erlaubnis fragen. Macht er dies nicht, kann ihm der Vermieter außerordentlich kündigen, wie eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zeigt (Az.: VIII ZR 213/12).

Ein Mieter erteilte in seiner zu Wohnzwecken angemieteten Wohnung an drei Werktagen Gitarrenunterricht für etwa zwölf Schüler. Als sich einige Mitbewohner über die Belästigung durch den Musikunterricht beschwerten, kündigte der Vermieter dem Musiklehrer außerordentlich.

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