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Neue Regelsätze für Empfänger von ALG II (Hartz IV)

Im Rahmen seiner Sitzung vom 11.10.2013 hat der Bundesrat der Erhöhung der Regelsätze für die rund 6,1 Millionen Empfänger von Hartz IV-Leistungen zugestimmt. Die Regelbedarfsstufen werden ab Januar 2014 um 2,27 Prozent angehoben, sodass es beispielsweise für Alleinstehende monatlich neun Euro mehr als bisher geben wird.

Laut Gesetz müssen die Regelsätze jedes Jahr überprüft und fortgeschrieben werden. Die nunmehr beschlossene Erhöhung von 2,27 Prozent ist angepasst an die aktuelle Entwicklung von Preisen und Nettolöhnen und gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Hieraus ergeben sich folgende monatliche Regelsätze für das Jahr 2014:

  • alleinstehend/alleinerziehend (Regelbedarfsstufe 1): 391 Euro
  • Paare/Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfsstufe 2): 353 Euro
  • Erwachsene im Haushalt anderer (Regelbedarfsstufe 3): 313 Euro
  • Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren: 296 Euro
  • Kinder von 6 bis unter 14 Jahren: 261 Euro
  • Kinder von 0 bis unter 6 Jahre: 229 Euro

Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot der Bundesregierung.

Quelle: startothek.de

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