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Steuerliche Aufbewahrungsfrist soll verkürzt werden

Im Rahmen seiner Sitzung vom 10.04.2013 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften beschlossen. Diese sehen Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung sowohl für Unternehmen als auch für Bürger und Verwaltung vor. Geplant sind neue Aufbewahrungsfristen für steuerrelevante Dokumente (z. B. Rechnungen, Quittungen etc.) von acht bzw. sieben Jahren.

Nach der derzeit gültigen Abgabenordnung (AO) müssen Unternehmen ihre Geschäftsunterlagen im Regelfall 10 Jahre aufbewahren. Mit dem Beschluss zur Neuregelung soll die Frist nunmehr rückwirkend ab dem Jahr 2013 auf acht und in einem weiteren Schritt ab 2015 auf sieben Jahre verkürzt werden. Laut Bundeswirtschaftsministerim seien allein hierdurch jährliche Einsparungen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro möglich. Gleichzeitig treibe die Bundesregierung damit den Bürokratieabbau weiter voran.

Der Beschluss wird nunmehr dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet. Die Neuregelung sei ein wichtiger Schritt hin zur weiteren Entlastung der Unternehmen.

Quelle: startothek.de

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