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Wo „grün“ draufsteht, muss auch „umweltfreundlich“ drin sein

Produkte und Dienstleistungen dürfen nur dann mit der Farbe Grün beworben werden, wenn sie auch tatsächlich umweltfreundlich sind. Andernfalls ist die Aussage irreführend und damit wettbewerbswidrig. Dies gilt laut aktuellem Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 37 O 90/12) selbst dann, wenn das Produkt farblich gesehen wirklich grün ist.

Ein Unternehmer bewarb seine Getränkedosen mit dem Slogan „Die Dose ist grün“. Die Deutsche Umwelthilfe vermutete einen Wettbewerbsverstoß und ging dagegen gerichtlich vor. Eine Dose sei aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht umweltfreundlich, heißt es in der Begründung. Folglich sei der Slogan für die Verbraucher irreführend.

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Führungszeugnis online beantragen

Bei vielen Gründungsvorhaben ist die Vorlage eines Führungszeugnisses und/oder eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister notwendig. Diese Unterlagen sollen zukünftig auch online beantragt werden können. Das geht aus einem kürzlich vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschriften zum Zwecke der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registerauskunft hervor.

Für die geplante elektronische Beantragung benötigt der Antragsteller lediglich einen neuen Personalausweis mit elD-Funktion zum Nachweis seiner Identität. Ausländische Mitbürger können hierfür den elektronischen Aufenthaltstitel verwenden.

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Neue Regelungen im Zahlungsverkehr rückt näher (SEPA)

Ab Februar 2014 dürfen Kreditinstitute gemäß der EU-Verordnung Nr. 260/2012 (Single Euro Payment Area – kurz: SEPA-Verordnung) Überweisungen und Lastschriften von Unternehmen und Vereinen nur noch als SEPA-Zahlung im SEPA-Datenformat annehmen und ausführen. Existenzgründer sollten daher sofort die neuen SEPA-Standards nutzen, denn eine nachträgliche Umstellung ist mit viel Aufwand verbunden.

IBAN ersetzt Kontonummer und Bankleitzahl

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Vorsicht bei Werbung für Olympia

„Dabei sein ist alles“ gilt nicht für Werbemaßnahmen während sportlicher Großereignisse. Wer diese nämlich in seine Produktwerbung einbeziehen will, sollte vorher genau abklären, was erlaubt ist und was nicht. So kann bereits ein „Olympia-Rabatt“ rechtliche Folgen haben, wie ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein (Az.: 6 U 31/12) zeigt.

Im Zuge der Olympischen Sommerspiele 2008 in Peking bewarb ein Unternehmen seine Kontaktlinsen mit den Worten „Olympia-Rabatt“ bzw. „Olympische Preise“. Als Inhaber des Schutzrechtes nach dem Gesetz zum Schutze des olympischen Emblems und der Olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) forderte der Deutsche Olympische Sportbund e. V. (DOSB) das Unternehmen auf, derartige Werbung zu unterlassen. Zwar kam das Unternehmen der Unterlassungsaufforderung nach, verweigerte allerdings die Zahlung der Abmahn- bzw. Rechtsanwaltskosten. Der DOSB zog daraufhin bis vor das OLG Schleswig-Holstein.

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Höhere Gebühren für Pfändungsschutzkonto unzulässig

Geraten Existenzgründer auf finanziellen Schlingerkurs, können sie ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Höhere Bankgebühren brauchen sie hierfür aber nicht akzeptieren, wie ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshof (Az.: XI ZR 260/12) jetzt nochmals bestätigt. Auch bereits genehmigte Dispo- und Überziehungskredite sowie Kreditkarten dürfen nicht automatisch gesperrt werden.

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) garantiert seinem Inhaber einen automatischen Basispfändungsschutz seines Existenzminimums vor dem Zugriff etwaiger Gläubiger. Dies ermöglicht klammen Unternehmen zumindest die Fortsetzung der Geschäfte. Sparkassen und Banken verlangten dafür in der Vergangenheit oftmals Zusatzgebühren, die weit über denen eines normalen Girokontos lagen, obwohl das Gesetz keine Extra-Gebühren vorsah. Im vorliegenden Fall klagte deshalb die Verbraucherzentrale gegen die Deutsche Bank, die monatlich 4 Euro mehr für ein P-Konto verlangte.

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Umsatzsteuerfreiheit bei Kampfsportschulen möglich

Umsätze aus dem Betrieb einer Kampfsportschule sind steuerfrei, wenn das Angebot nicht nur den Charakter bloßer Freizeitgestaltung hat und vergleichbare Leistungen in Schulen oder Hochschulen erbracht werden. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil XI R 35/11).

Der Kläger betrieb laut Pressemitteilung des BFH eine Schule, in der die chinesische Kampfsportart WingTsun – besser bekannt als Kung Fu – gelehrt wurde. Unter Vorlage einer Bescheinigung des zuständigen Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft, wonach die vom Kläger erbrachten Unterrichtsleistungen zur Vorbereitung auf den Beruf des Kampfkunstlehrers WingTsun umsatzsteuerfreie Leistungen darstellten, beantragte er, die zunächst als steuerpflichtig erklärten Umsätze nunmehr als umsatzsteuerfrei zu behandeln. Das Finanzamt entsprach diesem Wunsch nicht.

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Schwarzarbeit: Bauherr hat keinen Mängelbeseitigungsanspruch

Existenzgründungen sind oftmals mit baulichen Änderungen verbunden, z. B. Büroräume umgestalten, Lagerhallen errichten, Gebäudeteile beseitigen etc. Wer sich hierfür handwerkliche Hilfe unter der Hand verschafft, spart aber womöglich am falschen Ende. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: VII ZR 6/13) hervor.

Im Streitfall beauftragte eine Hausbesitzerin einen Handwerker mit der Pflasterung ihrer Zufahrt. Die Arbeit wurde bar bezahlt und ohne Rechnung durchgeführt. Es kam wie es kommen musste: Die Pflastersteine hielten nicht und der Schwarzarbeiter verweigerte die Mängelbeseitigung. Diese wurde letztendlich von einem ordentlich beauftragten Handwerker durchgeführt. Die dafür entstandenen Kosten verlangte die Hausbesitzerin vom Schwarzarbeiter zurück. Dieser verweigerte die Zahlung, sodass die Angelegenheit bis vor den Bundesgerichtshof ging.

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Kleinunternehmen müssen IHK-Beiträge zahlen

Kleinunternehmen, die zur Gewerbesteuer veranlagt werden, sind Pflichtmitglieder einer Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie sind daher auch verpflichtet, IHK-Beiträge zu zahlen. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover hervor (Az.: 11 A 2436/11).

Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) [UG] aus dem Immobiliensektor hatte von der zuständigen IHK einen Beitragsbescheid i. H. v. 140 Euro erhalten. Die UG klagte auf Herabsetzung des von der IHK festgesetzten Beitrages auf 30 Euro mit der Begründung, dass der geforderte Beitrag im Vergleich mit dem erzielten Gewinn der UG unverhältnismäßig hoch sei.

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Bei Vermittlungsvorang gibt es keinen Gründungszuschuss

Mag die Geschäftsidee auch noch so gut sein: Gründungswillige Arbeitslose müssen davon ausgehen, keinen Gründungszuschuss zu erhalten, wenn sie aufgrund ihrer Qualifikation zu freien und gemeldeten Arbeitsstellen passen. Denn die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit hat weiterhin Vorrang vor der Zahlung einer Sozialleistung. Dies geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Az.: S 5 AL 3966/12) des Sozialgerichts Stuttgart hervor.

Für die Eröffnung seines Friseursalons stellte ein arbeitsloser Friseurmeister bei der zuständigen Agentur für Arbeit (AA) einen Antrag auf Gewährung des Gründungszuschusses. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt, da zu diesem Zeitpunkt allein bei der AA nachweislich zehn freie Stellen für Friseure und fünf für Friseurmeister gemeldet waren. Die Vermittlung in Arbeit des Antragstellers habe nach Ansicht der AA Vorrang vor der Gewährung des Gründungszuschusses. Der Friseurmeister gab sich damit nicht zufrieden und zog vor Gericht.

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Änderungen für Patent- und Markenrecht

Am 26.06.2013 hat der Bundestag beschlossen, das Geschmacksmustergesetz künftig in Designgesetz umzubenennen. Neben der reinen Namensänderung wurden aber auch inhaltliche Anpassungen beschlossen.

Laut Gesetzentwurf hat sich der bisher verwandte Begriff „Geschmacksmuster“ trotz langjähriger Verwendung für die Allgemeinheit nicht als verständlich erwiesen. Dies hat dazu geführt, dass selbst in Fachkreisen inzwischen der Begriff „Designrecht“ häufiger verwendet wird als „Geschmacksmusterrecht“. Das neue Gesetz heißt daher zukünftig „Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design (Designgesetz – DesignG)“.

Neu eingeführt in das Designgesetz wird ein Nichtigkeitsverfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens kann das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) auf Antrag bestehende Design-Schutzrechte widerrufen bzw. löschen lassen. Nach bisherigem Recht konnte die Nichtigkeit einer Geschmacksmustereintragung nur durch eine kostenaufwendige Klage vor den zuständigen Gerichten erreicht werden.

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