Wo „grün“ draufsteht, muss auch „umweltfreundlich“ drin sein
Produkte und Dienstleistungen dürfen nur dann mit der Farbe Grün beworben werden, wenn sie auch tatsächlich umweltfreundlich sind. Andernfalls ist die Aussage irreführend und damit wettbewerbswidrig. Dies gilt laut aktuellem Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 37 O 90/12) selbst dann,…