Neuregelungen bei der elektronischen Buchführung
Seit Jahresbeginn müssen Existenzgründer, die bilanzieren, neue Regeln beachten. Diese resultieren aus den neuen „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) die seit dem 01.01.2015 in Kraft sind. Die GoBD ersetzen die in die Jahre gekommenen Verordnungen „Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungsysteme (GoBS)“ und die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“.
Die neuen GoBD beschreiben die Rechte und Pflichten im Umgang mit digitalen Buchführungsdaten. Ihnen sind ab sofort alle buchführungs- und aufzeichnungspflichtigen Unternehmer und Freelancer verpflichtet. Neu sind z. B. folgende Punkte: