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Neuregelungen bei der elektronischen Buchführung

Seit Jahresbeginn müssen Existenzgründer, die bilanzieren, neue Regeln beachten. Diese resultieren aus den neuen „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) die seit dem 01.01.2015 in Kraft sind. Die GoBD ersetzen die in die Jahre gekommenen Verordnungen „Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungsysteme (GoBS)“ und die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“.

Die neuen GoBD beschreiben die Rechte und Pflichten im Umgang mit digitalen Buchführungsdaten. Ihnen sind ab sofort alle buchführungs- und aufzeichnungspflichtigen Unternehmer und Freelancer verpflichtet. Neu sind z. B. folgende Punkte:

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Achtung: Kein Widerrufsrecht beim geschäftlichen Onlinekauf

Nur wer erkennbar als Verbraucher Waren im Internet bestellt, hat ein Widerrufs- und Rückgaberecht. Wer hingegen geschäftliche Adressdaten beim Online-Kauf angibt, kann sich nicht auf das Widerrufsrecht berufen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 222 C 16325/13) hervor.

Ein Physiotherapeut hatte eine Waschmaschine im Internet bestellt. Bei der Bestellung gab er sowohl seine privaten als auch geschäftlichen Adressdaten an. Nachdem die Waschmaschine an die Privatadresse ausgeliefert worden war, widerrief der Physiotherapeut den Kauf. Er habe als Privatperson und Verbraucher die Waschmaschine online bestellt und daher ein Widerrufs- und Rückgaberecht. Der Lieferant wollte die Waschmaschine jedoch nicht zurücknehmen. Er war der Meinung, dass dem Kläger kein Widerrufsrecht zusteht, da er die Maschine nicht als Verbraucher und Privatperson, sondern in seiner Eigenschaft als Inhaber einer Physiotherapiepraxis bestellt habe.

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Finanzamt: Schriftform – Ja oder Nein?

Das Bundesfinanzministerium hat per Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder (GZ: IV A 3 – S 0062/15/10003) vom 22.07.2015 Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) bekanntgegeben. Die AEAO erläutert einzelne Vorschriften der Abgabenordnung (AO) und gibt Hilfestellung bei deren Umsetzung. In der neuen AEAO wird insbesondere die Notwendigkeit der Schriftform bei der Kommunikation mit den Finanzbehörden konkretisiert.

Die meisten Bescheide und Anordnungen der Finanzämter müssen schriftlich erfolgen. In einigen Fällen reicht aber auch eine mündliche Aussage.

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Wann gilt man als Freiberufler, wann als Gewerbetreibender?

Gerade bei Existenzgründern stellt sich häufig die Frage, ob die geplante selbstständige Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ausgeübt wird. Spätestens, wenn die Finanzämter nach der Gründung Gewerbesteuern nachfordern, müssen Gerichte entscheiden, ob ein freier Beruf oder ein Gewerbe vorliegt. Dies war aktuell auch bei einem selbstständigen Politikberater und einem Blindenführhunde-Ausbilder der Fall.

Politikberater

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Das ändert sich 2015 in der Sozialversicherung

Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung wurden zum Jahreswechsel leicht gesenkt, die zur Pflegeversicherung jedoch angehoben. Im Bereich des Sozialversicherungsrechts wurden – wie in jedem Jahr – die Rechengrößen (wie z. B. Beitragsbemessungsgrenzen, Versicherungspflichtgrenze) der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst.

Krankenversicherungsbeiträge gesenkt – Zusatzbeitrag eingeführt

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Bei ausbleibenden Gewinnen droht die Versagung des Verlustabzugs

Erzielt ein Selbstständiger über mehrere Jahre keine Gewinne, wird seine selbstständige Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft. So urteilte jetzt das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG), dass Dienstleistungen im Wellness- und Schönheitsbereich, die lediglich nebenberuflich angeboten werden und über Jahre keine Gewinne abwerfen, keine gewerblichen Tätigkeiten darstellen (Az.: 2 K 1611/13).

Eine angestellte Bankkauffrau hatte nebenberuflich Dienstleistungen im Wellness- und Schönheitsgewerbe angeboten. In den ersten 8 Jahren erzielte sie mit ihrem Nebengewerbe nur Verluste. Nachdem diese Verluste vom Finanzamt zunächst – allerdings nur vorläufig – anerkannt worden waren, versagte es im Jahr 2005 den Verlustabzug endgültig. Das Finanzamt begründete diese Entscheidung damit, dass es sich bei den Nebenerwerbstätigkeiten um Liebhaberei handele. Der Einspruch und die anschließende Klage der Bankkauffrau blieben erfolglos.

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Das ändert sich 2015 im Steuerrecht

Im Bereich des Steuerrechts sind zum Jahreswechsel nur wenige Änderungen zu verzeichnen. So wurden steuerliche Freigrenzen erhöht bzw. in Freibeträge umgewandelt. Darüber hinaus wurden die Grunderwerbsteuersätze in zwei Bundesländern deutlich erhöht.

Änderungen in den Lohnsteuerrichtlinien 2015 sowie im Zollkodexanpassungsgesetz

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Das ändert sich 2015 im Arbeitsrecht

Die wichtigste Neuerung im Arbeitsrecht ist der neu eingeführte gesetzliche Mindestlohn. Parallel dazu tritt eine Mindestlohnvereinbarung für Gartenbauarbeiter in Kraft.

Gesetzlicher Mindestlohn

Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn i.H.v. 8,50 Euro. Der Mindestlohn gilt für alle Branchen. Ausnahmen, die eine Unterschreitung des Mindestlohns ermöglichen, gibt es nur wenige. So sind z.B. Pflichtpraktikanten und Auszubildende von der Mindestlohnregelung ausgenommen. Befristete Übergangsregelungen gelten für Erntehelfer und Zeitungsausträger sowie für Branchen, in denen ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn von weniger als 8,50 Euro vereinbart wurde.

Weitere Informationen zum Mindestlohn finden Sie auf den Internetseiten des Bundesarbeitsministeriums.

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Vorzeitiges Abbrechen einer eBay-Auktion kann teuer werden

Bricht ein Verkäufer seine eBay-Auktion grundlos ab, schuldet er demjenigen Schadenersatz, der mit seinem Höchstgebot nicht zum Zuge kommt. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az.: 28 U 199/13).

Eine Gewerbetreibende stellte im September 2011 einen gebrauchten Gabelstapler mit einem Startpreis von einem Euro auf eBay zum Verkauf ein. Während der noch laufenden eBay-Auktion verkaufte der Gewerbetreibende den Gabelstapler für 5.355 Euro anderweitig und brach die Auktion ab. Zu diesem Zeitpunkt lag ein Gebot von 301 Euro vor. Der zum Abbruchzeitpunkt Höchstbietende klagte auf Schadenersatz und hatte Erfolg.

Gebote dürfen nur aus berechtigten, in den eBay-Bestimmungen geregelten Gründen, zurückgenommen werden, so das Gericht. Derartige Gründe lagen im vorliegenden Fall nicht vor. Das Gericht verurteilte die Gewerbetreibende zu Schadenersatz in Höhe von 5.054 Euro (= anderweitig erzielter Verkaufspreis ./. Höchstgebot bei Auktionsabbruch).

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Gründer haben Anspruch auf Umsatzsteuernummer

Das Finanzamt kann einem Existenzgründer die Zuweisung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke nicht verweigern. Dies geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Sachsen hervor (Az.: 8 K 650/14).

Ein rumänischer Staatsbürger hatte Anfang 2013 ein Trockenbaugewerbe angemeldet. Im Rahmen einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung hat das Finanzamt den Gründer unter der von ihm angegebenen Adresse nicht antreffen können. Da es sich bei der Anschrift um eine Sammelunterkunft in einer Pension mit 3er-Etagen-Betten handelte, vermutete das Finanzamt, dass der Trockenbauer scheinselbstständig tätig geworden war und verweigerte die Ausstellung einer Steuernummer.

Gegen diese Entscheidung des Finanzamtes klagte der Gründer und bekam Recht. „Der Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke besteht bereits dann, wenn der Antragsteller ernsthaft erklärt, ein selbstständiges gewerbliches oder berufliches Tätigwerden zu beabsichtigen“, so die Richter in ihrem Urteil. Lediglich in offensichtlichen umsatzsteuerlichen Missbrauchsfällen kann die Erteilung der Steuernummer abgelehnt werden. Hierzu zählt eine Scheinselbstständigkeit jedoch nicht.

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