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Schlechte Zahlungsmoral nimmt überhand

Mit Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) künftig schneller an ihr Geld kommen. Insbesondere öffentliche Auftraggeber können seit dem 16.03.2013 schneller zur Kasse gebeten werden.

Was lange währt wird endlich gut. Das seit langem von der Europäischen Union geplante und bereits vor zwei Jahren beschlossene Gesetz wurde erforderlich, weil es seit längerer Zeit immer schwieriger für KMU wurde, Forderungen einzuziehen. Insbesondere die schlechte Zahlungsmoral zahlreicher Behörden in Europa nahm langsam Überhand. So sollen allein die italienischen Behörden mit Zahlungen in Höhe von insgesamt 70 Milliarden Euro in Verzug sein.

In Deutschland war die Zahlungswilligkeit zwar besser, dennoch musste auch hier die neue EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. So wurden die deutschen Regelungen bereits im Oktober 2012 von der Bundesregierung vorgelegt. Die entsprechenden Kernbestimmungen lauten wie folgt:

  • Für öffentliche Auftraggeber gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. In absoluten Ausnahmefällen (z. B. im Gesundheitswesen oder bei hohem Verwaltungs- und Prüfungsaufwand) kann sie auf max. 60 Tage verlängert werden.
  • Für Unternehmen gilt grundsätzlich eine Zahlungsfrist von 60 Tagen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Regelungen, die den Gläubiger in grober Form benachteiligen, sind unwirksam.
  • Die Verzugszinsen werden auf 9 Prozent über dem Basiszinssatz (bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmen) festgelegt.
  • Verlängerungsmöglichkeit der maximal 60-tägigen Zahlungsfrist bei ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung und nicht vorhandener Unbilligkeit für den Gläubiger (bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmen)
  • Einführung einer generellen Verzugs- bzw. Mahnpauschale in Höhe von 40 Euro
  • Zusätzliche Entschädigungsmöglichkeit für weitere Kosten

Quelle: startothek.de

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