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Achtung: Kein Widerrufsrecht beim geschäftlichen Onlinekauf

Nur wer erkennbar als Verbraucher Waren im Internet bestellt, hat ein Widerrufs- und Rückgaberecht. Wer hingegen geschäftliche Adressdaten beim Online-Kauf angibt, kann sich nicht auf das Widerrufsrecht berufen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 222 C 16325/13) hervor.

Ein Physiotherapeut hatte eine Waschmaschine im Internet bestellt. Bei der Bestellung gab er sowohl seine privaten als auch geschäftlichen Adressdaten an. Nachdem die Waschmaschine an die Privatadresse ausgeliefert worden war, widerrief der Physiotherapeut den Kauf. Er habe als Privatperson und Verbraucher die Waschmaschine online bestellt und daher ein Widerrufs- und Rückgaberecht. Der Lieferant wollte die Waschmaschine jedoch nicht zurücknehmen. Er war der Meinung, dass dem Kläger kein Widerrufsrecht zusteht, da er die Maschine nicht als Verbraucher und Privatperson, sondern in seiner Eigenschaft als Inhaber einer Physiotherapiepraxis bestellt habe.

Die Klage des Physiotherapeuten gegen dieses Vorgehen war erfolglos. Der Kläger habe als Kundennamen nicht seinen Namen, sondern die Physiotherapiepraxis sowie darunter seinen Namen angegeben. Dies sei im Rechtsverkehr so zu verstehen, dass der Vertrag mit der Physiotherapiepraxis abgeschlossen werden soll, deren Inhaber der Kläger sei, so das Gericht. Hierfür spreche auch, dass die E-Mail-Adresse der Praxis für die Bestellung verwendet wurde. Da der Kläger bei der abweichenden Lieferadresse die Namensangaben nicht änderte, sei für die Firma nicht erkennbar gewesen, dass es sich nicht um eine weitere Praxisadresse, sondern um die Privatwohnung des Klägers handelte. Auch durch die Bezahlung vom Privatkonto hätten keine Zweifel an dem unternehmerischen Handeln des Klägers aufkommen können. Für die Beurteilung der Verbrauchereigenschaft komme es auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses an. Vorgänge nach dem Vertragsschluss, hier also die Zahlung kurze Zeit darauf, sind ohne Belang.

Quelle: startothek.de

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