Überspringen zu Hauptinhalt

Das ändert sich 2015 im Steuerrecht

Im Bereich des Steuerrechts sind zum Jahreswechsel nur wenige Änderungen zu verzeichnen. So wurden steuerliche Freigrenzen erhöht bzw. in Freibeträge umgewandelt. Darüber hinaus wurden die Grunderwerbsteuersätze in zwei Bundesländern deutlich erhöht.

Änderungen in den Lohnsteuerrichtlinien 2015 sowie im Zollkodexanpassungsgesetz

Die steuerliche Freigrenze für Geschenke an den Arbeitnehmer (z. B. Jubiläums-, Geburtstags-, Hochzeitsgeschenke) ist von 40 Euro auf 60 Euro angehoben worden. Ebenso wurde die Freigrenze für Arbeitsessen im außergewöhnlichen Arbeitseinsatz auf 60 Euro je Arbeitnehmer erhöht. Die steuerliche Freigrenze für Betriebsveranstaltungen in Höhe von 110 Euro je Arbeitnehmer wird in einen Freibetrag umgewandelt. Das hat den Vorteil, dass bei Überschreiten der Kosten für die Betriebsveranstaltung von 110 Euro pro Arbeitnehmer nur der übersteigende Betrag lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig wird.

Erhöhung der Grunderwerbsteuer

In Nordrhein-Westfalen und dem Saarland wurden die Grunderwerbsteuersätze mit Beginn des neuen Jahres jeweils auf 6,5 % angehoben. Beide Bundesländer erheben damit – neben Schleswig-Holstein – den höchsten Steuersatz für den Erwerb von Grundstücken.

Einen interessanten Artikel zum Thema Grunderwerbsteuersätze gibt es dazu in der Welt.

Weitere Änderungen und Informationen zum Steuerrecht finden Sie auch hier.

Quelle: startothek.de

Dieser Beitrag hat 0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

An den Anfang scrollen