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Warnhinweis bei Online-Handel mit Spielzeugen müssen mit „Achtung“ beginnen

Spielzeughändler müssen auch im Online-Handel den gesetzlichen vorgeschriebenen Warnhinweis – beginnend mit dem Wort „Achtung“ – auf ihren Verkaufsseiten aufnehmen. Dies bestätigte jetzt das Oberlandesgericht Hamm (OLG) in einem aktuellen Urteil (Az.: 4 U 194/12).

Ein Spielzeughändler war von einem Konkurrenten abgemahnt worden, weil er den nach Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (2. GPSGV) erforderlichen Warnhinweis in seinen Online-Seiten nicht korrekt wiedergegeben hatte. Laut § 11 Absatz 3 2.GPSGV muss dieser Warnhinweis mit dem Wort „Achtung“ beginnen. Stattdessen hatte der Spielzeughändler seinen Warnhinweis mit dem Wort „Sicherheitshinweise“ eingeleitet.

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Vorsicht bei Adwords-Werbung

Auch bei kurzen Werbetexten in Adwords-Anzeigen muss der vollständige Kaufpreis angegeben werden. Wer sich nicht daran hält, dem droht Ungemach. Dies musste ein Anbieter von Vorrats-Gesellschaften erfahren, dessen Werbung durch ein jetzt veröffentlichtes Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (Az.: 14 U 1810/12) als wettbewerbswidrig eingestuft wurde.

Ein Unternehmen, das sich auf den Verkauf von Vorrats-GmbH spezialisiert hat, warb in einer Google-Adwordsanzeige mit dem Kurztext „VorratsGmbH ab 1.450 Euro“. Ein Konkurrent sah darin einen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen und schickte eine Abmahnung nebst Forderung einer Unterlassungserklärung. Hierauf ging der Anbieter nicht ein, so dass die Angelegenheit letztendlich gerichtlich geklärt werden musste.

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Neue Beitragsbemessungsgrenzen 2014

Die ersten Werte der ab 2014 geltenden neuen Einkommensgrenzen in der Sozialversicherung gehen durch die Presselandschaft. Danach werden sowohl die Versicherungspflicht- als auch die Beitragsbemessungsgrenze angehoben. Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wird dadurch erschwert, gleichzeitig müssen Gutverdiener etwas mehr in die Sozialversicherung zahlen.

Die jedes Jahr neu zu ermittelnde Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welcher Brutto-Einkommensgrenze Beiträge zu den Sozialversicherungen (gesetzliche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) gezahlt werden müssen. Bei den sog. Besser- bzw. Gutverdienenden ist derjenige Anteil beitragsfrei, der über der Bemessungsgrenze liegt. Die Rechengrößen sind für viele Werte in der Sozialversicherung von Bedeutung, so z. B. auch für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung.

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Steuerliche Erfassung der Familienheimfahrten von Selbstständigen

Selbstständige werden bei Familienheimfahrten mit einem betrieblichen PKW im Rahmen der doppelten Haushaltsführung steuerlich anders behandelt als Arbeitnehmer, denen ein Fahrzeug vom Chef zur Verfügung gestellt wird. Die Ungleichbehandlung ist jedoch gerechtfertigt, befand der Bundesfinanzhof in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung (Az.: VIII R 24/09).

Ein selbstständiger Rechtsanwalt arbeitete in einer Partnerschaftsgesellschaft, die ihm für Privatfahrten und speziell für Fahrten nach Hause – er selbst unterhielt am Standort der Kanzlei eine Wohnung, die Familie lebte in einer anderen Stadt – die Nutzung der Betriebsfahrzeuge erlaubte. Die Privatnutzung bewertete die Gesellschaft pauschal anhand der 1 %-Methode. In der Erklärung über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen versuchte die Gesellschaft zudem, den Vorteil der Nutzung i. H. v. 0,002 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer außer Ansatz zu lassen. Das Finanzamt machte dies jedoch nicht mit und erhöhte vielmehr den Gewinn der Gesellschaft um die Differenz zwischen 0,002 % vom Bruttolistenpreis des jeweiligen Fahrzeugs pro Entfernungskilometer und der Entfernungspauschale für alle getätigten Familienheimfahrten.

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Impressumspflicht: Angaben müssen schnelle Kommunikation ermöglichen

Online-Händler aufgepasst! Laut aktuellem Urteil des Landgerichts Bamberg (Az.: 1 HK O 29/12) dürfen im Impressum eines Online-Shops nur solche Kommunikationswege angegeben werden, die eine schnellstmögliche Beantwortung der Kundenanfragen gewährleisten. Bei E-Mailadressen beträgt die Antwortzeit nur max. 1 Stunde.

Ein Online-Händler von Grillzubehör bot seine Ware u. a. auf der Verkaufsplattform ebay an. Im Impressum veröffentlichte er keine Telefonnummer sondern lediglich die Anschrift und die E-Mail-Adresse. Ein Mitbewerber sah darin einen rechtswidrigen Wettbewerbsverstoß und erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen den Online-Händler. Dieser legte Widerspruch ein, sodass die Sache vor dem Landgericht Bamberg landete.

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XING integriert Visitenkarten-Scanner in Smartphone-App

Das soziale Netzwerk XING erweitert seine Smartphone-App mit einer Funktion zum Scannen von Visitenkarten. Dieser vollautomatisierte Visitenkartenscanner steht allen Mitgliedern ab sofort kostenlos zur Verfügung und soll damit die bisherigen Business-Anwendungen erweitern.

Ab sofort können Mitglieder mit der XING Android-App Visitenkarten scannen und den Kontakt anschießend dem eigenen XING-Netzwerk hinzufügen. Der Service wurde mit ABBYY Cloud OCR entwickelt und entstand in enger Zusammenarbeit mit ABBYY, einem führenden Hersteller von Technologien für Dokumentenerkennung.

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Neuer Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildungsbranche

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Seit August dieses Jahres gilt für Beschäftigte in der Aus- und Weiterbildungsbranche ein gesetzlicher Mindestlohn. Dieser darf 12 Euro pro Stunde nicht unterschreiten.

Für die zirka 30.000 Beschäftigten im pädagogischen Bereich der Aus- und Weiterbildungsbranche gelten seit August neue Mindeststundenlohnsätze. Der Mindestlohn wurde auf 12 Euro festgelegt. Die entsprechende Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen passierte am 4. Juli 2012 das Bundeskabinett.

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Portrait bei Lexware

Portrait Steffen Klaus LexwareIm Juni erschien ein Portrait über Steffen Klaus in dem Blog „Meine Firma & ICH“, welches von Lexware herausgegeben wird. In diesem Blog schreiben die Autoren Anne Häusler und Jürgem Christ sowie wechselnde Gastautoren über den Alltag von Kleinunternehmern. Die Themen reichen von von Finanzen und Steuern, Marketing und Vertrieb, Buchhaltung und IT bis hin zu den wichtigen „weichen“ Themen wie Mitarbeiterführung, Soziales und Gesundheit. Neben den zahlreichen Tipps und für den Unternehmeralltag werden auch Portraits von Unternehmern vorgestellt.

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Kleinunternehmer in ihrem Arbeitsalltag

Meine Firma und Ich

Kürzlich besuchte mich Jürgen Christ in unserem Büro. Er ist freiberuflicher Journalist und schreibt unter anderem für das Blog von Lexware „Meine Firma und Ich„. In diesem Blog schreiben die Autoren Anne Häusler und er sowie wechselnde Gastautoren über den Alltag von Kleinunternehmern. Die Themen reichen von Finanzen und Steuern, Marketing und Vertrieb, Buchhaltung und IT bis hin zu den wichtigen „weichen“ Themen wie Mitarbeiterführung, Soziales und Gesundheit. Neben den zahlreichen Tipps und für den Unternehmeralltag werden auch Portraits von Unternehmern vorgestellt. Letzte Woche gab’s auch eins über uns. Das bringt mich gleich auf die Idee mal wieder unsere Blogroll zu aktuallisieren.

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Anforderungen an Fahrtenbuch werden strenger

Fahrtenbuch

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass in einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch insbesondere Datum und genaues Ziel der jeweiligen Fahrten ausgewiesen werden müssen.

In dem aktuellen Urteil (Az.: VI R 33/10) des BFH geht hervor, dass es nicht ausreiche, wenn als Fahrtziel jeweils nur Straßennamen angegeben sind, auch wenn diese Angaben anhand einer nachträglich erstellten Auflistung präzisiert werden.

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