Warnhinweis bei Online-Handel mit Spielzeugen müssen mit „Achtung“ beginnen
Spielzeughändler müssen auch im Online-Handel den gesetzlichen vorgeschriebenen Warnhinweis - beginnend mit dem Wort "Achtung" - auf ihren Verkaufsseiten aufnehmen. Dies bestätigte jetzt das Oberlandesgericht Hamm (OLG) in einem aktuellen Urteil (Az.: 4 U 194/12). Ein Spielzeughändler war von einem…