Vorsicht bei der Verwendung von Quittungsblocks
Existenzgründer, die von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, sollten keine Quittungsvordrucke/-blocks verwenden. Taucht auf diesen Vordrucken auch nur der Begriff "Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer" auf, ist der Gründer zur Zahlung der Umsatzsteuer an das Finanzamt verpflichtet. Dies geht aus einem jetzt veröffentlichten…