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Handwerker ohne eigenes Werkzeuge sind versicherungspflichtig

Handwerker aufgepasst: Wer über kein eigenes Werkzeug verfügt, welches für seine Arbeit erforderlich ist, „ist grundsätzlich abhängig beschäftigt und damit versicherungspflichtig“. Dies geht aus dem Leitsatz eines Urteils des Landessozialgerichts Bayern (LSG Bayern, 18.11.2014 – 5 R 1071/12) hervor.

Im Streitfall hatte ein Bauunternehmer lediglich drei Mitarbeiter zur Sozialversicherung gemeldet. Die Kernaufgaben seines Unternehmens (Sanierung/Renovierung) ließ er von freien Mitarbeitern/Subunternehmern durchführen. Hierzu stellte der Bauunternehmer die Baustelleneinrichtung und –infrastruktur, Großgeräte (Betonmischer, Stapler usw.) sowie alle Baumaterialien zur Verfügung. Um darzulegen, dass die Mitarbeiter bzw. Subunternehmer selbstständig tätig seien, beantragte der Bauunternehmer die sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellung. Entgegen seiner Auffassung entschied der Sozialversicherungsträger, dass es sich um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse handelte. Hiergegen zog der Unternehmer bis vor das Landessozialgericht (LSG) Bayern.

Erfolglos, denn die LSG-Richter sahen in den „Subunternehmern“ des Bauunternehmers ebenfalls abhängig und damit sozialschutzbedürftige Beschäftigte. Als maßgebliches Indiz dafür gelten das fehlende eigene Werkzeug sowie die nicht vorhandenen eigenen Arbeitsmittel der Subunternehmer, denn ohne diese könne die erforderliche Arbeit nicht durchgeführt werden. Da ihnen alles vom Bauunternehmer zur Verfügung gestellt wurde, hätten sie keinerlei unternehmerisches Risiko getragen. Nach Ansicht des LSG habe somit ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorgelegen. Mithin musste der Bauunternehmer Sozialversicherungsbeiträge für die Mitarbeiter/Subunternehmer zahlen.

Quelle: startothek.de

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Danke für diesen interessanten und aufschlussreichen Artikel. Werde ich gleich im Bekanntenkreis weiterreichen, da wird es auch den ein oder anderen geben, den es interessiert!

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