Schwarzarbeit: Bauherr hat keinen Mängelbeseitigungsanspruch
Existenzgründungen sind oftmals mit baulichen Änderungen verbunden, z. B. Büroräume umgestalten, Lagerhallen errichten, Gebäudeteile beseitigen etc. Wer sich hierfür handwerkliche Hilfe unter der Hand verschafft, spart aber womöglich am falschen Ende. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: VII ZR 6/13) hervor.
Im Streitfall beauftragte eine Hausbesitzerin einen Handwerker mit der Pflasterung ihrer Zufahrt. Die Arbeit wurde bar bezahlt und ohne Rechnung durchgeführt. Es kam wie es kommen musste: Die Pflastersteine hielten nicht und der Schwarzarbeiter verweigerte die Mängelbeseitigung. Diese wurde letztendlich von einem ordentlich beauftragten Handwerker durchgeführt. Die dafür entstandenen Kosten verlangte die Hausbesitzerin vom Schwarzarbeiter zurück. Dieser verweigerte die Zahlung, sodass die Angelegenheit bis vor den Bundesgerichtshof ging.


Ich hoffe Sie sind gut ins neue Jahr gerutscht. Auf diesem Wege wünsche Ihnen alles Gute, vorallem Gesundheit. Mögen alle Ihre Wünsche, Hoffnungen und Vorhaben sich erfüllen. Mit jedem Jahreswechsel treten wieder eine Vielzahl von gesetzlichen Neuregelungen in Kraft. Im Folgenden haben ich die wichtigsten Neuregelungen für Existenzgründer kurz zusammengefasst.
Mit der jüngsten Entscheidung des Verwaltungsgericht Münster könnte die Rundfunkgebühr für internetfähige Computer doch noch gekippt werden. Die Richter sahen in dem bloßen Besitz eines heimischen PCs mit Internetanschluss, keinen Rückschluss auf die Nutzung von Radio- oder Fernsehprogrammen (Az. 7 K 1473/07, VG Münster). Geklagt hatte ein Student aus Münster der mit dem Gebührenbescheid nicht einverstanden war und nach eigenen Angaben den Computer für Rundfunkempfang nicht nutzt.