Pädagogen inspirieren ihre Schüler nicht gerade zur Gründung eines eigenen Unternehmens bzw. Startups. Dies ergab…
GEZ-Gebühr gerät ins Wanken
Mit der jüngsten Entscheidung des Verwaltungsgericht Münster könnte die Rundfunkgebühr für internetfähige Computer doch noch gekippt werden. Die Richter sahen in dem bloßen Besitz eines heimischen PCs mit Internetanschluss, keinen Rückschluss auf die Nutzung von Radio- oder Fernsehprogrammen (Az. 7 K 1473/07, VG Münster). Geklagt hatte ein Student aus Münster der mit dem Gebührenbescheid nicht einverstanden war und nach eigenen Angaben den Computer für Rundfunkempfang nicht nutzt.
„Inzwischen könne neben internetfähigen PCs auch mit Notebooks, UMTS-Handys oder sogar mit internetfähigen Kühlschränken Rundfunk empfangen werden. Da aber bei derartigen Geräten ein Bereithalten zu vielen anderen Zwecken möglich sei, könne aus dem bloßen Besitz nicht automatisch auf ein Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden. Internetfähige PCs in Behörden, Unternehmen oder heimischen Arbeitszimmern würden in Deutschland für verschiedenste Zwecke, aber typischerweise (noch) nicht als Rundfunkempfangsgeräte genutzt. Dies gelte auch für internetfähige PCs im Übrigen.“, heißt es in einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Münster.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der WDR prüft eine Berufung.
Schon in einem Urteil (Az.: 1 K 496/08.KO) im Juli gaben die Richter des Verwaltungsgericht Koblenz einem klagenden Rechtsanwalt recht. Er hatte sich gegen die GEZ-Gebühr für seinen internetfähigen PC gewehrt und konnte die Richter davon überzeugen, dass er den Computer in seiner Kanzlei ausschließlich für Schreib- und Recherchearbeiten nutzt.
Die Frage ist jetzt, ob diese Urteile auf für Unternehmen gelten, bei den mit internetfähigen Rechnern gearbeitet wird. Habt ihr schon einen Bescheid bekommen?
Mehr über das Urteil:
[…] wurde jetzt geklagt, ein Student aus Münster war mit dem Gebührenbescheid der GEZ, nicht einverstanden, da er nach eigenen Angaben, den Computer nicht für den Rundfunkempfang […]
[…] schon das dritte Urteil gegen die GEZ-Gebühr für internetfähige PCs. Erst im Oktober befand das VG Münster (Az. 7 K 1473/07) den Gebührenbescheid eines klagenden Studenten für […]
Dass es keine GEZ für den PC gibt, finde ich vollkommen richtig. Zumal wenn dieser in Unternehmen genutzt wird, denn da wird sich wohl kein Mitarbeiter seine Lieblingssendung aus dem Fernsehen oder Radio anhören. Wäre ja echt fatal, wenn dann noch der Chef dazu kommen würde und das mitbekommt. Also die GEZ versucht doch mit allen Mitteln an Geld zu kommen, mal sehen was sie sich als nächstes einfallen lassen.
Dafür wird es bald eine GEZ-Gebühr für das iPhone geben. Was sagt ihr dazu?
[…] ist nun schon das dritte Urteil gegen die GEZ-Gebühr für internetfähige PCs. Erst im Oktober befand das VG Münster (Az. 7 K 1473/07) den Gebührenbescheid eines klagenden Studenten für nicht […]