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Impressum-Pflicht auch bei Facebook

Selbstständige, die sich in Sozialen Netzwerken wie z. B. Facebook präsentieren, müssen dort auch ein ausführliches Impressum hinterlegen. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts Aschaffenburg (Az.: 2 HK O 54/11) hervor.

Der Anbieter eines regionalen Informationsportals hatte seine Daten auch in einem Facebook-Auftritt veröffentlicht. Ein Konkurrenzunternehmen mahnte ihn ab. Begründung: Der Facebook-Auftritt verfüge nicht über die laut Telemediengesetz vorgeschriebenen Impressumsangaben für gewerbliche Anbieter. Nachdem der Portalanbieter bis zur gesetzten Frist keine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, beantragte das Konkurrenzunternehmen den Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Zu Recht, so die Aschaffenburger Richter. Auch auf gewerblich genutzten Facebook-Seiten müsse ein vollständiges und optisch wahrnehmbares Impressum vorgehalten werden. Ein einfacher Info-Button, welcher auf das eigentliche Regionalportal und zum dortigen Impressum verlinkt, reiche nicht aus.

In der Praxis ist dieses Urteil aber nur eingeschränkt umsetzbar, da Facebook keine Möglichkeiten vorsieht ein eigenes Impressum anzugeben. Die Behelfsmöglichkeiten mit einem eigenen Tab oder über den Info-Button sind für mobilen Nutzer von Facebook (300 Mio.) nicht sichtbar. Um das Urteil rechtssicher umzusetzen müsse unter jedem Posting (Beitrag) ein Hinweis auf das Impressum eingefügt werden. Hier muss also Facebook dringend nachbessern und eine Möglichkeit schaffen, um ein vollständiges Impressum auf den Facebook-Fanseiten zu hinterlegen.

Quelle: startothek.de

Dieser Beitrag hat 5 Kommentare

  1. Facebooks Art zu expandieren ohne die Gesetze der einzelnen Länder zu kennen und zu befolgen ist wirklich ein recht großes Problem, dass der Konzern lösen sollte, will er nicht irgendwann ausgesperrt werden.

  2. Großer Hoffnungsträger scheint ja Google zu sein. Aber die neuen Pages sind meiner Meinung noch nicht ausgereift. Ist auch ziemlich anstrengend neue Fans zu gewinnen oder von Facebook rüber zuholen. Hoffe jedenfalls, dass sich Google durchsetzt.

  3. Wieder ein guter Grund das die vielen Abmahnanwälte eine Menge Geld verdienen können, es wird immer schwieriger ein Geschäft im Internet zu betreiben ohne mit dem Gesetz in einen Konflikt zu geraten.

  4. Impressumspflicht finde ich sinnvoll! Allerdings bitte auch an der Stelle, wo es möglich ist! Facebook muss die Möglichkeit bieten. Wird auch nur ein großer Anbieter abgemahnt werden weitere folgen. Content und Gutscheine gehen verloren und die Nutzer werden inaktiv. Aber FB hat es ja nicht möglich, wobei die Umsetzung recht simpel sein dürfte!

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