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2012: Das ändert sich für Existenzgründer

0013Ich hoffe Sie sind gut ins neue Jahr gerutscht. Auf diesem Wege wünsche Ihnen alles Gute, vorallem Gesundheit. Mögen alle Ihre Wünsche, Hoffnungen und Vorhaben sich erfüllen. Mit jedem Jahreswechsel treten wieder eine Vielzahl von gesetzlichen Neuregelungen in Kraft. Im Folgenden haben ich die wichtigsten Neuregelungen für Existenzgründer kurz zusammengefasst.

Ausländerrecht

Die Arbeitnehmer-Freizügigkeit für Rumänien und Bulgarien wird für weitere zwei Jahre ausgesetzt. Damit benötigen die meisten rumänischen und bulgarischen Staatsangehörige für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt weiterhin eine Arbeitserlaubnis. Parallel entfällt die Arbeitserlaubnispflicht für rumänische und bulgarische Fachkräfte mit Hochschulabschluss, Auszubildende und Saisonbeschäftigungen. Das Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik und das Recht, sich im Inland zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit niederzulassen, besteht auch für Rumänen und Bulgaren ohne Einschränkungen.

Gesellschafts- und Gewerberecht

Bereits Anfang Dezember ist das neue Produktsicherheitsgesetz in Kraft getreten. Dieses verpflichtet Hersteller und Händler stärker dafür zu sorgen, dass nur sichere Produkte in den Handel gelangen. Bei Verstößen gegen die neuen Pflichten drohen hohe Bußgelder bzw. Freiheitsstrafe.

Zum Jahreswechsel ist das Niedersächsische Gaststättengesetz in Kraft getreten. Damit entfällt die Erlaubnispflicht für Gaststätten in Niedersachsen. Ersetzt wird diese durch eine Anmeldepflicht vor Gründung eines Gaststättenunternehmens.

Ab 2012 gelten erstmalig Mindestlöhne für Leiharbeiter. Die bereits geltenden Mindestlöhne in den Branchen Gebäudereinigung und Dachdeckerhandwerk wurden angehoben.

Steuerrecht

Kleine und mittlere Unternehmen, die weniger als 500.000 Euro Jahresumsatz erzielen, können auch weiterhin die für sie günstige Ist-Versteuerungsregelung in Anspruch nehmen. Ursprünglich sollte die Umsatzgrenze für Unternehmen zum Jahresbeginn wieder auf 250.000 Euro abgesenkt werden.

Sozialversicherungsrecht

Zum Jahreswechsel wurden die Rechengrößen in der Sozialversicherung an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Der Rentenversicherungsbeitrag wurde von 19,9 auf 19,6 Prozent des Bruttolohns gesenkt.

Ab 2012 werden die Beiträge der freiwilligen Arbeitslosenversicherung auf 78,75 Euro (West) bzw. 67,20 Euro (Ost) pro Monat angehoben. Existenzgründer müssen allerdings im ersten Jahr nach der Gründung nur den halben Beitragssatz zahlen.

Fördermittelrecht

Die Chancen arbeitsloser Existenzgründer auf die Förderung durch den Gründungszuschuss werden eingeschränkt. So wird der bisher gültige Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss ab 2012 in eine Ermessensleistung umgewandelt. Auch die zur Verfügung stehenden Mittel werden deutlich reduziert.

Die KfW-Programme „Gründerkredit – StartGeld“ und „Gründerkredit – Universell“ werden ab dem 01.01.2012 als ERP-Programme (ERP-Gründerkredit – StartGeld und ERP-Gründerkredit – Universell) weitergeführt. Zusagen erfolgen ab dem 01.01.2012 ausschließlich in diesen Programmen.

Auf unser Facebook-Seite und unserem News-To-Use-Letter finden Sie weitere Informationen. Besuchen Sie uns doch mal!

Quelle: startothek.de

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. @ Manuel: Warum? Ist doch nicht alles schlecht!
    Die Einführung von Mindestlöhnen für Leiharbeiter sowie die Erhöhung der Mindeslöhne fürs Reinigungspersonal finde ich eine ganz und gar gute Sache.

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