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Sachkundenachweis für Makler und Verwalter von Wohnungen notwendig

Wer als Immobilienmakler und Verwalter von Wohneigentum tätig sein will, muss künftig einen Sachkundenachweis erbringen und eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Dies geht aus einem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf hervor.

Die Einführung eines Sachkundenachweises soll die von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern erbrachten Dienstleistungen qualitativ verbessern und damit den Verbraucherschutz stärken. Darüber hinaus soll die Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung Wohnungseigentümer und Auftraggeber von Immobilienmaklern vor finanziellen Schäden schützen, die durch fehlerhafte Berufsausübung entstehen können, so die Bundesregierung in einer Pressemitteilung.

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Übersicht über das Sozialrecht

Uebersicht ueber das SozialrechtIm Mai dieses Jahres hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammen mit dem BW-Verlag das bewährte Standardwerk „Übersicht über das Sozialrecht“ herausgegeben. Auf knapp 1300 Seiten bekommt der Leser einen umfassenden Überblick über alle Bereiche des Sozialrechts in Deutschland. Darin werden Thematiken von A wie Ausbildungsförderung bis Z wie Zusatzrente verständlich dargestellt und praxisnah veranschaulicht.

Die Verfasser dieses Ratgebers sind Fachleute aus Bundesministerien, Sozialversicherungen und Gerichten. Damit bekommt der Leser alle Informationen aus erster Hand.

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Erleichterung für KMUs geplant

Die Bundesregierung will kleine und mittlere Unternehmen von unnötiger Bürokratie befreien. Deshalb hat das Bundeswirtschaftsministerium den Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz II – BEG II) vorgelegt.

Das zweite Bürokratieentlastungsgesetz beinhaltet vor allem Vereinfachungen im Steuerrecht und in Verwaltungsverfahren. Hier die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:

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Nebenräume des häuslichen Arbeitszimmers nicht absetzbar

Werden Nebenräume (Küche, Bad und Flur) des häuslichen Arbeitszimmers zu einem nicht unerheblichen Teil auch privat genutzt, können hierfür keine Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Dies geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor (Az.: X R 26/13).

Wie der BFH mitteilte, unterhielt eine selbstständige Lebensberaterin in ihrer Wohnung ein häusliches Arbeitszimmer, das sie so gut wie ausschließlich für ihre gewerbliche Tätigkeit nutzte. Während das Finanzamt die Aufwendungen für das Arbeitszimmer als Betriebsausgaben anerkannte, versagte es die Berücksichtigung der hälftigen Kosten für die auch privat genutzten Nebenräume (Küche, Bad und Flur). Die gegen diese Entscheidung des Finanzamts eingelegte Klage der Lebensberaterin war erfolglos.

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Wann das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug nicht verweigern darf

Existenzgründer, die ihr Hobby zum Beruf machen, bekommen häufig Schwierigkeiten mit dem Finanzamt. Die Beamten erkennen in solchen Fällen die veranlagten Betriebsausgaben häufig wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht – auch Liebhaberei genannt – nicht an. Das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) entschied in einem aktuellen Fall, dass bei der Einschätzung von Liebhaberei die gesamten Umstände berücksichtigt werden müssen (Az: 6 K 3472/14).

Ein Rentner hatte in einem Verlag einen Wanderführer veröffentlicht. Das Buch basierte auf seinen eigenen Erfahrungen. Laut Informationen des FG schloss der Rentner mit einem Verlag einen Vertrag zum Vertrieb des Buches ab. Einen Gewinnerzielungsplan legte er vor. Allerdings erzielte der Schriftsteller unter dem Strich keinen Gewinn. Als er den Verlust steuerlich geltend machen wollte, erkannte das zuständige Finanzamt diesen nicht an, weil der Rentner seine schriftstellerische Tätigkeit nicht mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt habe.

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Dringend gesucht: Unternehmensnachfolger

„Des einen Freud ist des anderen Leid“ – mit dieser alten Weisheit kann die momentane Lage bei der Unternehmensnachfolge beschrieben werden. Die Anzahl der Firmen, die in den nächsten Jahren einen Nachfolger suchen, steigt stetig während die Zahl der Übernahmegründer rückläufig ist.

So hat eine aktuelle Studie von KfW Research ergeben, dass jeder sechste mittelständische Unternehmer in Deutschland plant, bis zum Jahr 2018 sein Unternehmen an einen Nachfolger zu übergeben oder zu verkaufen. Das sind etwa 620.000 Unternehmen mit etwa 4 Mio. Beschäftigten. Vor drei Jahren hatten noch 530.000 Mittelständler von kurzfristig anstehender Nachfolge berichtet.

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Tätowierer müssen Befähigungsnachweise erbringen

Wer sich als Tätowierer selbstständig machen will, kann dies bislang ohne Befähigungsnachweis oder Ausbildungsabschluss tun. Eine einfache Gewerbeanmeldung reicht aus. Der Bundesminister für den gesundheitlichen Verbraucherschutz, Christian Schmidt, will dies nun ändern und das Tätowiergewerbe reglementieren.

„Als Bundesminister für den gesundheitlichen Verbraucherschutz setze ich mich für europaweite Regelungen zu chemischen Stoffen in Tätowiermitteln sowie für Verbesserungen bei der Hygiene ein. Außerdem unterstütze ich die Forderung des Bundesverbandes Tattoo e.V. nach der Einführung von Befähigungsnachweisen. Wer so eine sensible Arbeit macht und damit Einfluss auf die Gesundheit der Verbraucher hat, muss sein Handwerk – nachweisbar – beherrschen. Darüber hinaus ist Aufklärung wichtig. Jeder, der Lust auf ein Tattoo hat, sollte verlässliche Informationen bekommen“, so Schmidt in einer Pressemitteilung.

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Voraussichtliche Sozialversicherungswerte 2016

Das Bundesarbeitsministerium hat am 07.09.2015 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2016 veröffentlicht. Die in dieser Verordnung festgelegten maßgeblichen Rechengrößen bilden die Berechnungsbasis für die im kommenden Jahr fälligen Sozialversicherungsbeiträge.

Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß angepasst. Da die Einkommensentwicklung in 2014 positiv war (Bundesgebiet + 2,66 Prozent, alte Bundesländer + 2,54 Prozent, neue Bundesländer + 3,39 Prozent) sind auch die Rechengrößen für 2016 angestiegen.

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Verbesserungen beim Meister-BAföG beschlossen

Das Bundeskabinett hat eine Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) beschlossen. Dadurch wird das im AFBG geregelte Meister-BAföG ab dem 1. August 2016 deutlich verbessert.

Meister-BAföG neu geregelt

In 41 Handwerksgewerken müssen Existenzgründer vor dem Schritt in die Selbstständigkeit eine Meisterprüfung ablegen. Die hierfür zur Verfügung stehenden Fördermittel wurden deutlich erhöht. So wird der maximale Unterhaltsbeitrag für Alleinstehende von monatlich 697 Euro auf 768 Euro angehoben. Der maximale Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten steigt von 10.226 Euro auf 15.000 Euro. Weitere Sätze, Freibeträge und Zuschussanteile werden ebenfalls erhöht. Zudem schafft der Gesetzentwurf für Bachelorabsolventen einen Zugang zur AFBG-Förderung, wenn Sie zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung machen wollen, so das Bundesbildungsministerium in einer Presseerklärung.

„Von den Verbesserungen werden nicht nur angehende Meister und Meisterinnen profitieren. Zukünftige Erzieher und Erzieherinnen sind mittlerweile die zweitgrößte Gruppe der Geförderten im AFBG. Das Gesetz ist also längst mehr als ein Meister-BAföG“, so Bundesbildungsministerin Wanka.

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Gründungen im Nebenerwerb weiter auf dem Vormarsch

Mehr als 20 Prozent der in den letzten Jahren gegründeten Unternehmen wurden im Nebengewerbe gegründet. Dies ist ein Ergebnis des Mannheimer Gründungspanels 2014, einer Befragung, die alljährlich vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) durchgeführt wird.

Überdurchschnittlich viele Nebenerwerbsgründungen sind in den technologieintensiven Wirtschaftszweigen des verarbeitenden Gewerbes zu beobachten (28 Prozent). Auch bei den nicht-technischen Beratungsdienstleistungen ist die Nebenerwerbsgründung sehr verbreitet (26 Prozent).

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