Sachkundenachweis für Makler und Verwalter von Wohnungen notwendig
Wer als Immobilienmakler und Verwalter von Wohneigentum tätig sein will, muss künftig einen Sachkundenachweis erbringen und eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Dies geht aus einem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf hervor.
Die Einführung eines Sachkundenachweises soll die von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern erbrachten Dienstleistungen qualitativ verbessern und damit den Verbraucherschutz stärken. Darüber hinaus soll die Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung Wohnungseigentümer und Auftraggeber von Immobilienmaklern vor finanziellen Schäden schützen, die durch fehlerhafte Berufsausübung entstehen können, so die Bundesregierung in einer Pressemitteilung.