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Tätowierer müssen Befähigungsnachweise erbringen

Wer sich als Tätowierer selbstständig machen will, kann dies bislang ohne Befähigungsnachweis oder Ausbildungsabschluss tun. Eine einfache Gewerbeanmeldung reicht aus. Der Bundesminister für den gesundheitlichen Verbraucherschutz, Christian Schmidt, will dies nun ändern und das Tätowiergewerbe reglementieren.

„Als Bundesminister für den gesundheitlichen Verbraucherschutz setze ich mich für europaweite Regelungen zu chemischen Stoffen in Tätowiermitteln sowie für Verbesserungen bei der Hygiene ein. Außerdem unterstütze ich die Forderung des Bundesverbandes Tattoo e.V. nach der Einführung von Befähigungsnachweisen. Wer so eine sensible Arbeit macht und damit Einfluss auf die Gesundheit der Verbraucher hat, muss sein Handwerk – nachweisbar – beherrschen. Darüber hinaus ist Aufklärung wichtig. Jeder, der Lust auf ein Tattoo hat, sollte verlässliche Informationen bekommen“, so Schmidt in einer Pressemitteilung.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Internetseiten der Legal Tribune Online und auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Quelle: startothek.de

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