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Erleichterung für KMUs geplant

Die Bundesregierung will kleine und mittlere Unternehmen von unnötiger Bürokratie befreien. Deshalb hat das Bundeswirtschaftsministerium den Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz II – BEG II) vorgelegt.

Das zweite Bürokratieentlastungsgesetz beinhaltet vor allem Vereinfachungen im Steuerrecht und in Verwaltungsverfahren. Hier die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:

Anhebung der Kleinunternehmergrenze

Zukünftig sollen Unternehmen mit einem Jahresumsatz i.H.v. 20.000 Euro (bisher 17.500 Euro) die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen können. D.h. Unternehmen mit weniger als 20.000 Euro Jahresumsatz können sich nach Inkrafttreten des BEG II von der Pflicht, Umsatzsteuer zu erheben, befreien lassen.

Grenzwert für Kleinbetragsrechnungen wir erhöht

Auch der Grenzwert von Kleinbetragsrechnungen soll von 150 auf 200 Euro ansteigen. Kleinbetragsrechnungen müssen nicht alle im Umsatzsteuerrecht geforderten Angaben beinhalten. In ihnen muss kein gesonderter Umsatzsteuerausweis erfolgen. Auch der Zeitpunkt der Leistung und Angaben über den Leistungsempfänger sind nicht notwendig.

Weitere Anpassungen

Darüber hinaus soll die Aufbewahrungspflicht von Lieferscheinen nach Rechnungserhalt entfallen. Auch bei der Lohnsteueranmeldung wird die Betragsgrenze für eine quartalsweise Abgabe der Anmeldungen von 4.000 auf 5.000 Euro angehoben.

Der Entwurf wurde den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme weitergeleitet und soll nach der parlamentarischen Sommerpause in das Gesetzgebungsverfahren gehen. Den Referentenentwurf können Sie auf den Internetseiten des Bundeswirtschaftsministeriums einsehen.

Quelle: startothek.de

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