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Wann wird ein Franchisenehmer rentenversicherungspflichtig?

Franchisenehmer müssen Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, wenn sie im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber (Franchisegeber) tätig werden und keine Mitarbeiter beschäftigen. Dies geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf hervor (Az.: S 27 R 1367/12).

Ein als EDV-Dienstleister tätiger Franchisenehmer stellte bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) einen Überprüfungsantrag auf Feststellung der Versicherungspflicht (Statusfeststellung). Die DRV stellte fest, dass der Franchisenehmer rentenversicherungspflichtig sei. Die gegen diesen Bescheid eingelegte Klage war erfolglos.

Franchisenehmer sind rentenversicherungspflichtig, „wenn sie im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind“, so das Gericht in seinem Urteil.

Quelle: startothek.de

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