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Wann wird ein Franchisenehmer rentenversicherungspflichtig?

Franchisenehmer müssen Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, wenn sie im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber (Franchisegeber) tätig werden und keine Mitarbeiter beschäftigen. Dies geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf hervor (Az.: S 27 R 1367/12).

Ein als EDV-Dienstleister tätiger Franchisenehmer stellte bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) einen Überprüfungsantrag auf Feststellung der Versicherungspflicht (Statusfeststellung). Die DRV stellte fest, dass der Franchisenehmer rentenversicherungspflichtig sei. Die gegen diesen Bescheid eingelegte Klage war erfolglos.

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Das ändert sich 2015 in der Sozialversicherung

Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung wurden zum Jahreswechsel leicht gesenkt, die zur Pflegeversicherung jedoch angehoben. Im Bereich des Sozialversicherungsrechts wurden – wie in jedem Jahr – die Rechengrößen (wie z. B. Beitragsbemessungsgrenzen, Versicherungspflichtgrenze) der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst.

Krankenversicherungsbeiträge gesenkt – Zusatzbeitrag eingeführt

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