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Impressum bei Facebook muss richtig betitelt sein
Facebook-Seiten, die zu Marketingzwecken genutzt werden, müssen laut gängiger Rechtsprechung über ein Impressum verfügen. Dieses Impressum darf sich allerdings nicht hinter dem Link „Info“ verbergen, so das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) in einem aktuellen Urteil (Az.: I-20 U 75/13).
Ein Schlüsseldienstunternehmen warb mit einer Facebook-Seite für seine Dienstleistungen. Die Seite enthielt kein unmittelbares Impressum, sondern nur einen Link mit dem Titel „Info“, über den die Impressumsangaben erreicht werden konnten. Gegen diese vermeintlich irreführende Angabe klagte ein Konkurrenzunternehmen auf Unterlassung.
Die Richter gaben dem klagenden Konkurrenten Recht. Zweck des Impressums ist es, dass der Unternehmer den Verbraucher klar und unmissverständlich darauf hinweist, mit wem er in geschäftlichen Kontakt tritt. Hierfür reicht die Platzierung des Impressums hinter einem Link mit dem Titel „Info“ nicht aus. Der Link zum Impressum muss mit den Begriffen „Kontakt“ oder „Impressum“ bezeichnet werden, so die Richter in ihrem Urteil.
Quelle: startothek.de
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