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Sachkundenachweis für Makler und Verwalter von Wohnungen notwendig

Wer als Immobilienmakler und Verwalter von Wohneigentum tätig sein will, muss künftig einen Sachkundenachweis erbringen und eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Dies geht aus einem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf hervor.

Die Einführung eines Sachkundenachweises soll die von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern erbrachten Dienstleistungen qualitativ verbessern und damit den Verbraucherschutz stärken. Darüber hinaus soll die Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung Wohnungseigentümer und Auftraggeber von Immobilienmaklern vor finanziellen Schäden schützen, die durch fehlerhafte Berufsausübung entstehen können, so die Bundesregierung in einer Pressemitteilung.

Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf setzt das Bundeskabinett eine Vorgabe des Koalitionsvertrages um. Die Neuregelung orientiert sich dabei an den bewährten Bestimmungen, die bereits bei der Berufszulassung von Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlern gelten.

Für bereits tätige Makler bzw. Wohneigentumsverwalter sind Übergangsregelungen beim Sachkundenachweis vorgesehen. Den Gesetzentwurf, der noch die Zustimmung des Bundestages bedarf, finden Sie auf den Internetseiten des Bundeswirtschaftsministeriums.

Quelle: startothek.de

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