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Das kann teuer werden: Falsche Wortwahl bei Stellenanzeigen

Bei der Suche nach neuen Mitarbeitern sollten Existenzgründer stets auf die richtige Formulierung der Stellenanzeigen achten. Wer dort nachlässig ist, verstößt schnell gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG – besser bekannt als Antidiskriminierungsgesetz). Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat aktuell eine Entscheidung (Az.: 13 Sa 1198/13) veröffentlicht, in der es um Altersdiskriminierung aufgrund der Suche nach Berufseinsteigern ging.

Eine Rechtsanwaltspartnerschaft hatte in einer Fachzeitschrift eine Stellenanzeige mit folgendem Wortlaut geschaltet: „…Sie sind Berufseinsteiger oder haben bereits ein bis zwei Jahre als Rechtsanwalt in einer wirtschaftlich ausgerichtete Kanzlei gearbeitet…“. Ein 60-jähriger promovierter Rechtsanwalt, der bislang als Einzelanwalt tätig war, bewarb sich auf die Stelle, wurde aber abgelehnt. Daraufhin verklagte er die Rechtsanwaltspartnerschaft auf Entschädigung in Höhe von 10.000 Euro wegen Altersdiskriminierung.

Seine Klage war jedoch nur teilweise erfolgreich. Die Berufungsrichter am Landesarbeitsgericht Düsseldorf stellten aufgrund der Stellenanzeige zwar einen altersdiskriminierenden Sachverhalt fest. Allerdings hatten sie starke Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Bewerbung des 60-Jährigen. Letztendlich wurde der Fall dann dadurch beigelegt, dass sich die Rechtsanwaltspartnerschaft dazu verpflichtete, einen Betrag von 2.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu spenden.

Quelle: startothek.de

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