Auch im zweiten Quartal waren die Arbeitsagenturen eher zurückhaltend, was die Unterstützung von Arbeitslosen beim…
Koalitionsvertrag verspricht bessere Zeiten für Gründer
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und der SPD wurde inzwischen von beiden Seiten verabschiedet. Die Koalitionspartner versprechen darin deutliche Verbesserungen für Existenzgründer und Selbstständige, vor allem im Bereich der Gründungsförderung.
Bereits unter Punkt 1 des Vertrages mit dem Titel „Wachstum, Innovation und Wohlstand“ nehmen die Koalitionsparteien Stellung zum Thema Existenzgründung: „Unser Land braucht eine ‘Neue Gründerzeit’. Wir wollen Unternehmertum und Gründergeist stärken und zu mehr gesellschaftlicher Anerkennung verhelfen. Wir werden die Rahmenbedingungen für Innovationen und Investitionen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen verbessern.”
Eine für Gründer durchaus positive Aussage. Aber auch die weiteren Ausführungen betreffend Existenzgründung und Selbstständigkeit lesen sich gut. Das Wichtigste haben für Sie hier zusammengefasst:
Gründungszuschuss
„Für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit soll das Instrument des Existenzgründerzuschusses fortgeführt werden.“ Ob Gründern – wie zuvor durch die Medienlandschaft gegangen – auch ein Rechtsanspruch zugesprochen werden soll, ließen die Parteien offen.
Gründungszeit
Angelehnt an das Modell der Familienpflegezeit ist ein neues Förderinstrument namens „Gründungszeit“ geplant. Die Gründungszeit ist für Arbeitnehmer gedacht, die aus einer Beschäftigung heraus gründen wollen.
Gründercoaching für Arbeitslose soll wieder eingeführt werden
Überraschendes findet sich zum Thema Gründercoaching. So soll das Gründercoaching für Arbeitslose offenbar wieder eingeführt: “Die Existenzgründer von heute sind der Mittelstand von morgen. Deshalb wollen wir Existenzgründungen fördern. Wir wollen eine zielgerichtete Förderung des bewährten Gründercoachings, insbesondere für Gründungen aus Arbeitslosigkeit.”
Gründung von Genossenschaften
„Wir werden die Gründung von Genossenschaften wie andere Existenzgründungen fördern. Dazu werden wir geeignete Förderinstrumente entwickeln und bestehende anpassen. Wir werden Genossenschaften die Möglichkeit der Finanzierung von Investitionen durch Mitgliederdarlehen wieder eröffnen.“
Unternehmensgründungen im IT-Bereich/Startups
Auch Startups sollen nicht zu kurz kommen: „Wir werden Unternehmensgründungen im IT-Bereich erleichtern und ein innovatives Netzwerk für Startups durch die Wirtschaft anstoßen…“, “…welches die besten Rahmenbedingungen für junge Unternehmen bereitstellen kann“, „…und dessen Internationalisierung unterstützen.“
IT-Fachkräfte
Um mit Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen die Zahl der IT-Fachkräfte in Deutschland zu erhöhen, werden die Kammern aufgefordert, „faire Standardverträge für Gründer zu entwickeln.“
Bürokratieabbau
„Wir wollen das Gründen von Unternehmen leichter machen: Durch eine Vereinfachung der Prozesse (One-Stop-Agency) soll eine schnellere Unternehmensgründung möglich sein.“ Explizit ist die Rede davon, Antragsverfahren zu entbürokratisieren.
Im Vertragsentwurf war von einer Gründung innerhalb von 72 Stunden die Rede. Diese Zeitvorgabe taucht in der finalen Version des Vertrages nunmehr nicht mehr auf.
Wagniskapital (Venture Capital)
Geplant ist u. a. auch ein neues Venture-Capital-Gesetz: „Wir werden Deutschland als Investitionsstandort für Wagniskapital international attraktiv machen und dafür ein eigenständiges Regelwerk (Venture-Capital-Gesetz) abhängig von den Finanzierungsmöglichkeiten erlassen, das u. a. die Tätigkeit von Wagniskapitalgebern verbessert. Außerdem wollen wir es attraktiver machen, in junge Unternehmen und junge Wachstumsunternehmen zu investieren.“
Markt 2.0
„Um Börsengänge für junge, innovative und wachstumsstarke Unternehmen wieder zu beleben, werden wir die Einführung eines neuen Börsensegments „Markt 2.0“ prüfen.“
Minijobs bleiben erhalten
Nach dem Willen von CDU/CSU und SPD sollen die Minijobs weiterhin erhalten bleiben. Für Gründer und Selbstständige sicherlich eine erfreuliche Nachricht.
Keine Verbesserungen gibt es hingegen im Bereich Mindestbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie im Bereich Arbeitslosenversicherung für Selbstständige.
Quelle: startothek.de
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