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Neuer Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildungsbranche

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Seit August dieses Jahres gilt für Beschäftigte in der Aus- und Weiterbildungsbranche ein gesetzlicher Mindestlohn. Dieser darf 12 Euro pro Stunde nicht unterschreiten.

Für die zirka 30.000 Beschäftigten im pädagogischen Bereich der Aus- und Weiterbildungsbranche gelten seit August neue Mindeststundenlohnsätze. Der Mindestlohn wurde auf 12 Euro festgelegt. Die entsprechende Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen passierte am 4. Juli 2012 das Bundeskabinett.

„Ich begrüße, dass jetzt auch die rund 30.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Aus- und Weiterbildung durch einen verbindlichen Mindestlohn geschützt werden sollen“, sagte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen dazu.

Die vorgelegte Verordnung soll die Mitarbeiter schützen und weiteres Lohndumping in der Aus- und Weiterbildungsbranche verhindern. Davon sollen auch die Arbeitgeber von den neuen Regelungen profitieren, da im Wettbewerb künftig wieder mehr auf die Qualität der Angebote geachtet werde und nicht mehr auf den niedrigsten Lohn.

Die Höhe des geplanten Mindeststundenlohns ist regional differenziert. Er beträgt 12,60 € für Westdeutschland und Berlin sowie 11,25 € für Ostdeutschland. Die neuen Mindestlohnregelungen sind zum 1. August in Kraft getreten.

Quelle: startothek.de
Foto: sxc.hu

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