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Vorsicht bei Adwords-Werbung

Auch bei kurzen Werbetexten in Adwords-Anzeigen muss der vollständige Kaufpreis angegeben werden. Wer sich nicht daran hält, dem droht Ungemach. Dies musste ein Anbieter von Vorrats-Gesellschaften erfahren, dessen Werbung durch ein jetzt veröffentlichtes Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (Az.: 14 U 1810/12) als wettbewerbswidrig eingestuft wurde.

Ein Unternehmen, das sich auf den Verkauf von Vorrats-GmbH spezialisiert hat, warb in einer Google-Adwordsanzeige mit dem Kurztext „VorratsGmbH ab 1.450 Euro“. Ein Konkurrent sah darin einen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen und schickte eine Abmahnung nebst Forderung einer Unterlassungserklärung. Hierauf ging der Anbieter nicht ein, so dass die Angelegenheit letztendlich gerichtlich geklärt werden musste.

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VZ vs. FB – VZwerbefabrik öffnet Tore

Facebook hat es vorgemacht: Mit dem „Werbe-Wizard“ lassen sich schnell und unkompliziert individuelle Werbekampagnen erstellen und verwalten. Zweifellos hat Facebook dadurch zahllose neue Werbekunden für sich gewinnen können und auch dem Suchmaschinen-Giganten Google ein Schnippchen geschlagen. Nun will auch die deutsche Konkurrenz der VZ-Netzwerke mitziehen: Mit der VZwerbefabrik nehmen die Hamburger die Verfolgung wieder auf.

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