GEZ-Gebühr gerät ins Wanken
Mit der jüngsten Entscheidung des Verwaltungsgericht Münster könnte die Rundfunkgebühr für internetfähige Computer doch noch gekippt werden. Die Richter sahen in dem bloßen Besitz eines heimischen PCs mit Internetanschluss, keinen Rückschluss auf die Nutzung von Radio- oder Fernsehprogrammen (Az. 7 K 1473/07, VG Münster). Geklagt hatte ein Student aus Münster der mit dem Gebührenbescheid nicht einverstanden war und nach eigenen Angaben den Computer für Rundfunkempfang nicht nutzt.