Verbesserungen beim Meister-BAföG beschlossen
Das Bundeskabinett hat eine Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) beschlossen. Dadurch wird das im AFBG geregelte Meister-BAföG ab dem 1. August 2016 deutlich verbessert.
Meister-BAföG neu geregelt
In 41 Handwerksgewerken müssen Existenzgründer vor dem Schritt in die Selbstständigkeit eine Meisterprüfung ablegen. Die hierfür zur Verfügung stehenden Fördermittel wurden deutlich erhöht. So wird der maximale Unterhaltsbeitrag für Alleinstehende von monatlich 697 Euro auf 768 Euro angehoben. Der maximale Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten steigt von 10.226 Euro auf 15.000 Euro. Weitere Sätze, Freibeträge und Zuschussanteile werden ebenfalls erhöht. Zudem schafft der Gesetzentwurf für Bachelorabsolventen einen Zugang zur AFBG-Förderung, wenn Sie zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung machen wollen, so das Bundesbildungsministerium in einer Presseerklärung.
„Von den Verbesserungen werden nicht nur angehende Meister und Meisterinnen profitieren. Zukünftige Erzieher und Erzieherinnen sind mittlerweile die zweitgrößte Gruppe der Geförderten im AFBG. Das Gesetz ist also längst mehr als ein Meister-BAföG“, so Bundesbildungsministerin Wanka.
Der Zuschuss zu den Kosten einer Beratung beträgt laut BAFA maximal 1.500 Euro. Es können mehrere Beratungen zu verschiedenen Themen gefördert werden. Den Förderantrag muss das beratene Unternehmen innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratung stellen.
Im Zuge des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für die Jahre 2014 – 2020 hat die EU-Kommission eine Agenda präsentiert, die dem Streben nach nachhaltigem Wirtschaftswachstum dienen soll. Im Vordergrund steht hierbei die Vereinfachung des Zugangs zu den europäischen Fördergeldern durch Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für die Antragsteller. So soll es beispielsweise künftig möglich sein, Fördermittel aus zwei Europäischen Fördertöpfen zu kombinieren und hierbei nur einmal die erforderlichen Formalitäten zu erledigen.