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Aktuelle Beitragssätze zu den Sozialversicherungen 2014
Die von Unternehmern und Angestellten anteilig zu tragenden Beitragssätze zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung verändern sich mit dem Jahreswechsel nicht. Auch die Beiträge zur Rentenversicherung bleiben trotz anderslautender Meldungen auf dem Niveau des Vorjahres.
Der Rentenversicherungsbeitrag hätte in 2014 aufgrund gesetzlicher Regelungen auf 18,3 Prozent sinken müssen. Die neue Bundesregierung hat allerdings noch im letzten Jahr das sogenannte Beitragssatzgesetz 2014 in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, das eine Anpassung des Rentenversicherungssatzes verhindern soll. Begründet wird die Einfrierung des Beitragssatzes durch die geplante Mütterrente sowie die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren. Hierdurch entsteht in der Rentenversicherung ein hoher finanzieller Mehraufwand.
Die Sozialversicherungs-Beitragssätze liegen 2014 bei:
- Rentenversicherung: 18,9 Prozent
- Krankenversicherung: 15,5 Prozent
- Pflegeversicherung: 2,05 Prozent (Beitragszuschlag f. Kinderlose 0,25 Prozent)
- Arbeitslosenversicherung: 3 Prozent
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