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Verbraucherschutz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken ist am 09.10.2013 in Kraft getreten. Durch das Gesetz sollen Verbraucher besser vor unseriösen Geschäftspraktiken in den Bereichen Abmahnwesen, Inkassowesen, Telefonwerbung und Unlauterer Wettbewerb geschützt werden.
Das neue Gesetz enthält ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Schutz der Verbraucher:
Urheberrecht/ Abmahnwesen
Künftig kostet eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen knapp 148 Euro – und nur in wenigen Ausnahmefällen mehr. Außerdem können Verbraucher nicht mehr an einem beliebigen Gericht verklagt werden, sondern nur noch an ihrem Wohnsitz.
Inkassowesen
Die Höhe der Inkassoforderungen wird durch das neue Gesetz ab dem 01.11.2014 auf den Betrag begrenzt, den ein Rechtsanwalt in einem entsprechenden Fall fordern könnte. „Durch eine Verzehnfachung der Bußgelder verschärfen wir die Sanktionen gegen die schwarzen Schafe der Branche“, so Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Telefonwerbung
Telefonwerbung kann künftig auch mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn sie von automatischen Anrufmaschinen durchgeführt wird. Außerdem sind Verträge über Gewinnspieldienste künftig nur wirksam, wenn sie in Textform – also nicht nur mündlich am Telefon – abgeschlossen werden.
Unlauterer Wettbewerb
Durch das neue Gesetz werden auch finanzielle Anreize für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen deutlich verringert. Dadurch soll die Zahl der Abmahnungen abnehmen, die weniger im Interesse eines lauteren Wettbewerbs als zur Gebührenerzielung ausgesprochen werden.
Weitere Details zum Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken können Sie auf den Internet-Seiten des Bundesgerichtshofs nachlesen. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie ebenfalls auf den Seiten des Bundesgerichtshofs.
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