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Das ändert sich im Reisekostenrecht ab 2014
Durch das bereits am 20.2.2013 veröffentlichte Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts wird das Reisekostenrecht mit Wirkung zum 1.1.2014 neu geregelt. Änderungen gibt es in den Bereichen Verpflegungspauschalen, doppelte Haushaltsführung, Dienstreisen sowie der ersten Tätigkeitsstätte.
Verpflegungspauschale
Ab 2014 gibt es nur noch zwei statt der bisherigen drei Verpflegungspauschalen:
eine 12-Euro-Pauschale bei Abwesenheiten über acht Stunden (ohne Übernachtung) sowie für den An- und Abreisetag bei Dienstreisen mit Übernachtung sowie
eine 24-Euro-Pauschale bei Abwesenheit über 24 Stunden.
Doppelte Haushaltsführung
Für die doppelte Haushaltsführung werden ab 2014 maximal 1.000 Euro pro Monat für die Unterkunft als Werbungskosten anerkannt.
Erste Tätigkeitsstätte
Haben Arbeitnehmer mehrere Tätigkeitsstätten, ist künftig die Festlegung einer „ersten Tätigkeitsstätte“ wichtig. Dies kann z. B. im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Wenn keine besondere Regelung vorhanden ist, gilt der Arbeitsplatz als „erste Tätigkeitsstätte“, die dem Wohnort des Arbeitnehmers am nächsten liegt. Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte werden mit der Entfernungspauschale abgerechnet, Fahrten zu den anderen Arbeitsplätzen stellen Dienstreisen dar und werden mit der höheren Kilometerpauschale bewertet.
Unser Tipp: Die rheinland-pfälzischen Finanzämter haben eine Hotline für Fragen zum neuen Reisekostenrecht eingerichtet. Sie stehen am Donnerstag, 7. November 2013 unter der Rufnummer 0261- 20 179 279 von 8 bis 17 Uhr für Fragen rund um das neue Reisekostenrecht zur Verfügung.
Quelle: startothek.de
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