Neue Regelungen im Zahlungsverkehr rückt näher (SEPA)
Ab Februar 2014 dürfen Kreditinstitute gemäß der EU-Verordnung Nr. 260/2012 (Single Euro Payment Area – kurz: SEPA-Verordnung) Überweisungen und Lastschriften von Unternehmen und Vereinen nur noch als SEPA-Zahlung im SEPA-Datenformat annehmen und ausführen. Existenzgründer sollten daher sofort die neuen SEPA-Standards nutzen, denn eine nachträgliche Umstellung ist mit viel Aufwand verbunden.
IBAN ersetzt Kontonummer und Bankleitzahl