Schwarzarbeit: Bauherr hat keinen Mängelbeseitigungsanspruch
Existenzgründungen sind oftmals mit baulichen Änderungen verbunden, z. B. Büroräume umgestalten, Lagerhallen errichten, Gebäudeteile beseitigen etc. Wer sich hierfür handwerkliche Hilfe unter der Hand verschafft, spart aber womöglich am falschen Ende. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.:…