Höhere Gebühren für Pfändungsschutzkonto unzulässig
Geraten Existenzgründer auf finanziellen Schlingerkurs, können sie ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Höhere Bankgebühren brauchen sie hierfür aber nicht akzeptieren, wie ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshof (Az.: XI ZR 260/12) jetzt nochmals bestätigt. Auch bereits genehmigte Dispo- und Überziehungskredite…