Neuer Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildungsbranche
Seit August dieses Jahres gilt für Beschäftigte in der Aus- und Weiterbildungsbranche ein gesetzlicher Mindestlohn. Dieser darf 12 Euro pro Stunde nicht unterschreiten.
Für die zirka 30.000 Beschäftigten im pädagogischen Bereich der Aus- und Weiterbildungsbranche gelten seit August neue Mindeststundenlohnsätze. Der Mindestlohn wurde auf 12 Euro festgelegt. Die entsprechende Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen passierte am 4. Juli 2012 das Bundeskabinett.