Kleinunternehmen müssen IHK-Beiträge zahlen
Kleinunternehmen, die zur Gewerbesteuer veranlagt werden, sind Pflichtmitglieder einer Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie sind daher auch verpflichtet, IHK-Beiträge zu zahlen. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover hervor (Az.: 11 A 2436/11).
Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) [UG] aus dem Immobiliensektor hatte von der zuständigen IHK einen Beitragsbescheid i. H. v. 140 Euro erhalten. Die UG klagte auf Herabsetzung des von der IHK festgesetzten Beitrages auf 30 Euro mit der Begründung, dass der geforderte Beitrag im Vergleich mit dem erzielten Gewinn der UG unverhältnismäßig hoch sei.