Anforderungen an Fahrtenbuch werden strenger
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass in einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch insbesondere Datum und genaues Ziel der jeweiligen Fahrten ausgewiesen werden müssen.
In dem aktuellen Urteil (Az.: VI R 33/10) des BFH geht hervor, dass es nicht ausreiche, wenn als Fahrtziel jeweils nur Straßennamen angegeben sind, auch wenn diese Angaben anhand einer nachträglich erstellten Auflistung präzisiert werden.