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Höhere Gebühren für Pfändungsschutzkonto unzulässig

Geraten Existenzgründer auf finanziellen Schlingerkurs, können sie ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Höhere Bankgebühren brauchen sie hierfür aber nicht akzeptieren, wie ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshof (Az.: XI ZR 260/12) jetzt nochmals bestätigt. Auch bereits genehmigte Dispo- und Überziehungskredite sowie Kreditkarten dürfen nicht automatisch gesperrt werden.

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) garantiert seinem Inhaber einen automatischen Basispfändungsschutz seines Existenzminimums vor dem Zugriff etwaiger Gläubiger. Dies ermöglicht klammen Unternehmen zumindest die Fortsetzung der Geschäfte. Sparkassen und Banken verlangten dafür in der Vergangenheit oftmals Zusatzgebühren, die weit über denen eines normalen Girokontos lagen, obwohl das Gesetz keine Extra-Gebühren vorsah. Im vorliegenden Fall klagte deshalb die Verbraucherzentrale gegen die Deutsche Bank, die monatlich 4 Euro mehr für ein P-Konto verlangte.

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