Skip to content

XING reagiert auf Abmahnung der Verbraucherschützer

Bereits einen Tag nach dem Versand von Datenschutz-Abmahnungen der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen diverse soziale Netzwerke reagiert das Hamburger Unternehmen XING mit Änderungen der AGB.

FingerabdruckWie gestern unter anderem auch bei Spiegel Online zu lesen war, ergingen zahlreiche Abmahnungen mit Unterlassungserklärungen an soziale Netzwerke – darunter auch das Businessnetzwerk XING. Die Verbraucherschützer möchten mit Entschlossenheit die Unternehmen zu mehr Datenschutz im Sinne der User auffordern. Dazu wurde mit den internationalen Verbraucherzentralen ein Forderungspapier erstellt.

Verbraucher wissen oft nicht, worauf sie sich mit der Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen und Datenschutzregelungen einlassen.

„Sie sind überfordert, sich mit den Bestimmungen inhaltlich genau auseinanderzusetzen“, meint Carola Elbrecht, Referentin im Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“.

Neben XING bekamen auch MySpace, Facebook, lokalisten.de und wer-kennt-wen.de eine Abmahnung zugestellt.

In der Chefetage der XING AG begrüßt man jedenfalls die Forderungen und plant eine sofortige Umsetzung:

„Wir unterstützen alle Änderungsvorschläge und werden unsere AGB jetzt bei den Punkten aktualisieren, die aus Sicht des vzbv eine Verbesserung des Verbraucherschutzes darstellen. Dafür sind nur kleinere Anpassungen notwendig“, erklärt Dr. Stefan Groß-Selbeck, Vorstandsvorsitzender der XING AG in der heutigen Presseerklärung.

Die Plattform XING ist laut eigenen Angaben als einziger Anbieter im Markt voll verschlüsselt. Dabei wird eine Verschlüsselungstechnik eingesetzt, die auch Banken für die Kontodaten ihrer Kunden beim Onlinebanking nutzen.
Im Zuge der Forderungen der Verbraucherschützer wird XING eine Klausel zur Übertragung von Nutzungsrechten für Forenbeiträge, eine salvatorische Klausel und die Regelung zur Vorgehensweise bei Änderung der Datenschutzbestimmungen streichen und die Widerspruchsfrist bei AGB-Änderung auf 6 Wochen verlängern.

Nicht bekannt ist, ob XING die Unterlassungserklärung der VZBV unterschrieben hat. Inwiefern sich die Verbraucherschützer mit den heutigen „kleineren Anpassungen“ der AGB von XING zufriedengeben, bleibt abzuwarten.

Dieser Beitrag hat 0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

An den Anfang scrollen