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Mindestbeitrag für Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt

Die Bundesregierung lehnt die Abschaffung der sogenannten Mindestbemessungsgrenze für Selbstständige in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab. Dies stünde im Widerspruch zum Solidarprinzip der GKV und wäre mit erheblichen Beitragsausfällen zulasten der Solidargemeinschaft verbunden, heißt es in der Antwort (18/9742) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/9566) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Auch die freiwillig Versicherten hätten laut Pressemitteilung des Deutschen Bundestages für einen umfassenden Versicherungsschutz angemessene Beiträge zu zahlen. Für freiwillige Mitglieder in der GKV habe der Gesetzgeber daher Mindestbeiträge vorgeschrieben. Allerdings würden derzeit mögliche Wege geprüft, wie die Beitragsregelungen für gesetzlich versicherte Selbstständige weiterentwickelt werden könnten. Dabei würden mögliche Kosten sehr genau bewertet. Auch eine Absenkung der Mindestbemessungsgrenzen für Selbstständige wäre mit erheblichen Mindereinnahmen für die GKV verbunden.

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Das ändert sich 2015 in der Sozialversicherung

Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung wurden zum Jahreswechsel leicht gesenkt, die zur Pflegeversicherung jedoch angehoben. Im Bereich des Sozialversicherungsrechts wurden – wie in jedem Jahr – die Rechengrößen (wie z. B. Beitragsbemessungsgrenzen, Versicherungspflichtgrenze) der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst.

Krankenversicherungsbeiträge gesenkt – Zusatzbeitrag eingeführt

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