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Entlastung bei der Bilanzierung geplant

Am 07.01.2015 hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf sollen kleinere Unternehmen von Vorgaben der Rechnungslegung entlastet werden.

„Wir wollen kleinere Unternehmen von bestimmten übermäßigen Anforderungen im Handelsbilanzrecht entlasten“, so Bundesjustizminister Maas in einer Presseerklärung. „Gerade diese Unternehmen brauchen Freiräume für die Entwicklung ihres Kerngeschäfts und keine unnötigen bürokratischen Hürden. Deshalb wollen wir die neuen Spielräume bei der Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie so weit wie möglich ausschöpfen.“

Der Gesetzesentwurf sieht u. a. folgende Maßnahmen vor:

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