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Kindergeld für ihr selbstständig tätiges Kind

Eltern können Anspruch auf Kindergeld für ihr selbstständig tätiges Kind haben. Dies gilt laut einem jüngst veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: III R 9/14) zumindest dann, wenn das Kind unter 21 Jahren alt sowie arbeitsuchend gemeldet ist und die selbstständige Tätigkeit weniger als 15 Wochenstunden umfasst.

Eltern hatten für ihre Tochter, die als selbstständige Kosmetikerin tätig war, über fast zwei Jahre Kindergeld erhalten. Als die zuständige Familienkasse von der Selbstständigkeit erfuhr, hob sie die Festsetzung auf und forderte das Kindergeld zurück. Gegen diese Entscheidung klagten die Eltern der Kosmetikerin.

Der Bundesfinanzhof entschied, dass grundsätzlich für ein volljähriges Kind unter 21 Jahren Kindergeld beansprucht werden kann. Voraussetzung sei jedoch, dass das Kind die selbstständige Tätigkeit an weniger als 15 Stunden pro Woche ausübe und als arbeitsuchend gemeldet sei. Da das Finanzgericht (FG) weder die Anzahl der Wochenstunden noch eine etwaige Meldung als arbeitsuchend geklärt hatte, wurde die Streitsache an das FG zurückverwiesen.

Quelle: startothek.de

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