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Kleinunternehmen müssen IHK-Beiträge zahlen

Kleinunternehmen, die zur Gewerbesteuer veranlagt werden, sind Pflichtmitglieder einer Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie sind daher auch verpflichtet, IHK-Beiträge zu zahlen. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover hervor (Az.: 11 A 2436/11).

Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) [UG] aus dem Immobiliensektor hatte von der zuständigen IHK einen Beitragsbescheid i. H. v. 140 Euro erhalten. Die UG klagte auf Herabsetzung des von der IHK festgesetzten Beitrages auf 30 Euro mit der Begründung, dass der geforderte Beitrag im Vergleich mit dem erzielten Gewinn der UG unverhältnismäßig hoch sei.

Die Klage wurde abgewiesen. Die UG sei allein schon aufgrund ihrer Rechtsform gewerbesteuerpflichtig und müsse daher auch IHK-Beiträge zahlen. Auch die Höhe der geforderten Beiträge sei berechtigt. Bei den 140 Euro handele es sich um den niedrigsten IHK-Grundbeitrag für das Beitragsjahr 2011, der selbst von Unternehmen zu zahlen sei, die Verluste erwirtschaften, so die Richter in ihrem Urteil.

Der IHK-Beitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag und einer Umlage zusammen. Die genaue Beitragshöhe wird durch die aktuelle Wirtschaftssatzung der jeweiligen Kammer bestimmt, so dass die Beitragshöhe regional unterschiedlich hoch ist.

Quelle: startothek.de

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